Diagnose-Funk: Keine Beschwerde (Allgemein)

Alexander Lerchl @, Montag, 24.02.2014, 10:05 (vor 3912 Tagen) @ Alexander Lerchl

Jede Seite übernimmt die eigenen Anwaltskosten. Diagnose Funk e.V. beantragte, dass die Gerichtskosten von der Gegenseite übernommen werden, weil sie eine außergerichtliche Einigung durch Formfehler verhindert hatte. Die Gerichtskostenfrage wurde mit Beschluss vom 10.10.2013, welcher Diagnose-Funk am 20.10.2013 zugegangen ist, mit 2/3 zu Lasten Diagnose-Funk festgelegt. Hiergegen wird Diagnose-Funk Beschwerde einlegen.


und bittet um weitere Spenden.

"Jede Seite übernimmt die eigenen Anwaltskosten." Das stimmt nicht. Die Anwaltskosten werden, wie auch die Gerichtskosten, geteilt: 2/3 muss DF übernehmen, 1/3 ich.

"Hiergegen wird Diagnose-Funk Beschwerde einlegen." Davon ist mir nichts bekannt.

Nachtrag: Diagnose Funk hat die Teilung der Kosten endgültig akzeptiert, hat also keine Beschwerde eingelegt.

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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert


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