Alte Besen sollte man hin und wieder austauschen (Allgemein)

KlaKla, Montag, 16.09.2013, 10:29 (vor 4073 Tagen) @ Christopher

Klar, aber die Wortwahl ist geschickt: Es wird ja suggeriert, daß es eine strafrechtliche Verurteilung wegen Verleumdung gibt - meines Erachtens eine Unterstellung, die selbst verleumderischen Charakter hat. Aber ein Forum kann man - anders als eine Person - ja nicht verleumden...
In Wahrheit handelte es sich bei dem Prozess in Berlin ja lediglich um eine zivilrechtliche Prüfung, ob seitens Prof. A. überhaupt ein Unterlassungsanspruch bestand (und das ist ein mächtiger Unterschied, keine Wortklauberei à la wuff: Es wurde ja gar nicht überprüft, ob überhaupt eine Verleumdung im strafrechtlichen Sinne vorlag, sondern lediglich, ob die Aussage geeignet gewesen wäre, das Ansehen der Person zu beschädigen - unabhängig davon, ob sie wahr oder falsch ist).

Wie ich gelernt haben, kommt es immer darauf an, WER das sagt.

Die Kompetenzinitiative verbreitet 2010 die Botschaft,
"Verleumdungsprozess mit wirtschaftlichem Hintergrund", sie geizte nicht mit Namen.

Aus Botschaft, die KO-Ini stellt fest:

Die Geschichte des IZgMF-Forums ist eine Geschichte fortgesetzter Verwechslungen von Kritik und Diffamierung, vermeintlicher Meinungsfreiheit und Verleumdung. Die Instrumentalisierung für die Verbreitung von Unwahrheit auf dem sensiblen Gebiet des Gesundheits- und Umweltschutzes hat das Forum zu einer Gefahr für die Gesellschaft gemacht. Nachdem es nun auch gerichtlich für kriminelle Machenschaften abgestraft wurde, hat es seine Existenzberechtigung definitiv verwirkt.

Aus unserer Sicht hat Prof. Lerchl durch Instrumentalisierung des IZgMF für seine Zwecke maßgeblich zu der gerichtlich festgestellten Rechtsverletzung beigetragen und die schwerwiegende Schädigung des persönlichen und beruflichen Ansehens von Prof. Adlkofer mit zu verantworten. Er hat damit in entscheidender Weise an einem infamen Anschlag auf die menschliche Integrität eines Andersdenkenden mitgewirkt. Wie er das seinen Kollegen in der Strahlenschutzkommission des Bundesamtes für Strahlenschutz, den politischen Instanzen, die ihn in als Vorsitzenden des Ausschusses für nicht-ionisierende Strahlen berufen haben, und den Menschen in Deutschland, für deren Schutz vor möglichen Strahlenrisiken er verantwortlich ist, erklären wird, wird uns weiterhin interessieren.

Statt auf den Dialog setzte die Kompetenzinitiative damals schon auf Rufschädigung. Damit ist mMn die Kompetenz dieses Vereins unmissverständlich klar und daran hat sich bis heute nichts geändert. Wie auch, der Schreiberling/Platzhirsch ist nach wie vor der Alte.

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Meine Meinungsäußerung

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Klage, Richter, Andersdenkende, Schweiz, Ko-Ini, Kempten, Kern, Rufschädigung, Verleumdung, Vorstand, Mutmaßung, Schmähung, Dohmen, Prozess, Murg, Dinger, Ingbet


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