Abschirmung - steuerlich absetzbar (Allgemein)

Gast, Mittwoch, 04.04.2012, 09:09 (vor 4552 Tagen)

Die Kosten für die Abschirmung einer Eigentumswohnung vor Hochfrequenzimmissionen können als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer abgezogen werden. Dies entschied der 10. Senat des Finanzgerichts Köln mit Urteil vom 08.03.2012 (10 K 290/11).

Zum Nachweis der Zwangsläufigkeit der Baumaßnahme reichten dem Gericht ein ärztliches Privatgutachten über die ausgeprägte Elektrosensibilität der Klägerin und das Gutachten eines Ingenieurs für Baubiologie über “stark auffällige“ Hochfrequenzimmissionen im Rohbau der Eigentumswohnung aus.

Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof gegen sein Urteil nicht zugelassen.

Quelle: Jura Forum

Tags:
, Recht, Abschirmung

Abschirmung - steuerlich absetzbar

Kuddel, Mittwoch, 04.04.2012, 17:57 (vor 4552 Tagen) @ Gast
bearbeitet von Kuddel, Mittwoch, 04.04.2012, 18:28

Ist das noch eine Nachwirkung vom 1. April ?

Wenn nicht, wäre das allerhand, weil dann alle ehrlichen Steuerzahler in die Röhre schauen...
Als nächstes kann man sicher auch Zauberkästchen vom Geo-Biologen, Bachblütentherapien und Feng-Shui-Gärten von der Steuer absetzen. Ein "Privat-Arzt" der die Notwendigkeit bestätigt, wird sich sicher finden lassen.

Abschirmung - steuerlich absetzbar

Doris @, Mittwoch, 04.04.2012, 18:50 (vor 4552 Tagen) @ Kuddel

Ist das noch eine Nachwirkung vom 1. April ?

Wenn nicht, wäre das allerhand, weil dann alle ehrlichen Steuerzahler in die Röhre schauen...
Als nächstes kann man sicher auch Zauberkästchen vom Geo-Biologen, Bachblütentherapien und Feng-Shui-Gärten von der Steuer absetzen. Ein "Privat-Arzt" der die Notwendigkeit bestätigt, wird sich sicher finden lassen.

Hier können Sie die Begründung lesen

Tags:
Gutachten, Feng-Shui, Baubiologischer Richtwert

Grundgütiger!

Alexander Lerchl @, Mittwoch, 04.04.2012, 19:40 (vor 4552 Tagen) @ Doris
bearbeitet von Alexander Lerchl, Mittwoch, 04.04.2012, 20:07

Ist das noch eine Nachwirkung vom 1. April ?

Wenn nicht, wäre das allerhand, weil dann alle ehrlichen Steuerzahler in die Röhre schauen...
Als nächstes kann man sicher auch Zauberkästchen vom Geo-Biologen, Bachblütentherapien und Feng-Shui-Gärten von der Steuer absetzen. Ein "Privat-Arzt" der die Notwendigkeit bestätigt, wird sich sicher finden lassen.

Hier können Sie die Begründung lesen

Danke, Doris!

Das ist ja der Hammer. Zitat: "Bezüglich der Frage der Nützlichkeit einer Maßnahme in diesem Sinne sei zu beachten, dass nicht nur das medizinisch Notwendige im Sinne einer Mindestversorgung von der Heilanzeige erfasst wird. Medizinisch indiziert (angezeigt) ist vielmehr jedes diagnostische oder therapeutische Verfahren, dessen Anwendung in einem Erkrankungsfall hinreichend gerechtfertigt (angezeigt) ist. Dieser medizinischen Wertung hat die steuerliche Beurteilung zu folgen (BFH-Urteil vom 11.11.2010 VI R 17/09, BFHE 232, 40, BStBl II 2011, 969)."

Ich brauche also nur einen Arzt, oder vielleicht zwei, der/die die Notwendigkeit eines diagnostischen (Wünschelruten? Pendeln? Familienaufstellung?) oder therapeutischen (Chips? Abschirmanzug? Anti-EMF-Creme?) Verfahrens "indiziert", und schon kann ich alles von der Steuer absetzen. Manchmal denke ich, Richter und Wissenschaftler leben auf verschiedenen Planeten, ach was: in verschiedenen Universen.

Nachtrag: Ich habe ein Buch, das ich wie einen Schatz hüte: "Gottes Gehirnstrahlen" von Wilton Kullmann (das hatte er mir mal zugeschickt). So einen Schwachsinn zu lesen ist wirklich anstrengend. Und über den guten Mann gibt es auch einen Beitrag in Spiegel-TV.

Alles absetzbar? Wenn es Dr. Mutter oder Dr. Waldmann-Selsam, nur um mal zwei willkürlich herausgegriffene Beispiele zu erwähnen, als therapeutisch / diagnostisch "indiziert" ansehen?

--
"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert

Tags:
Esoterik, Scharlatanerie, Wünschelruten, Pendel

Grundgütiger!

charles ⌂ @, Mittwoch, 04.04.2012, 20:29 (vor 4552 Tagen) @ Alexander Lerchl

Naja, so schlimm ist das nun auch wieder nicht.

Wenn man der positive Erfolg von bestimmte Massnahmen nachweisen kann, sollte das doch in orndung sein.

Mit meinem Messverfahren, wobei ich blitzschnell 170 Biomarkers messen kann, ist deutlich zu erkennen ob der Gesundheitszustand einer Person rückgängig ist, das heisst das man weiter weg von den Normen geht, oder wenn eine Besserung passiert, weil man innerhalb die Normen gemessen wird.

Deutlich ist auch so feststellbar, ob bestimmte Mängel wieder behoben sind.

Und niemand kann mit *Zauberei* die Ergebnisse beeinflüssen.

Übrigens, auf diese Weise geht das sehr schnell, und braucht man nicht Wochen auf die Resultate von Labore zu warten, wie die Österreicher sich das ausgedacht haben.

--
Charles Claessens
www.milieuziektes.nl

Grundgütiger!

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 04.04.2012, 23:14 (vor 4552 Tagen) @ Alexander Lerchl

Das ist ja der Hammer.

Das findet, voll der Entrüstung, auch Ihre rüstige Aufsichtsperson :-).

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Kücheneffekt

AnKa, Donnerstag, 05.04.2012, 00:15 (vor 4552 Tagen) @ H. Lamarr

Das findet, voll der Entrüstung, auch Ihre rüstige Aufsichtsperson

Dort steht:

"Ich, die ich als von Mobilfunk Betroffene, seit Aufrüstung eines schon bestehenden GSM-Mobilfunkmastes mit UMTS nur noch in der teilabgeschirmten Küche lebe, dort auch schlafen muss, obwohl ich ein ganzes Haus besitze"

Was mich hierbei wundert... war nicht auch jene legendäre Bamberger Ärztin mal der Überzeugung gewesen, sie könne wegen der Strahlen nur noch in der Küche schlafen?

Was haben Küchen so Besonderes an sich, dass frau darin dem Strahlentod zu entrinnen vermag?

--
"Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." (Groucho Marx)

Kücheneffekt

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 05.04.2012, 01:20 (vor 4552 Tagen) @ AnKa

Dort steht:

"Ich, die ich als von Mobilfunk Betroffene, seit Aufrüstung eines schon bestehenden GSM-Mobilfunkmastes mit UMTS nur noch in der teilabgeschirmten Küche lebe, dort auch schlafen muss, obwohl ich ein ganzes Haus besitze"

Was mich hierbei wundert...

Was mich hierbei wundert: Eva W. kündigte schon 2006 öffentlich an, ihr Haus "endgültig verlassen" zu müssen, der UMTS-Strahlung wegen, wohnt aber auch 2012 noch immer drin.

Was haben Küchen so Besonderes an sich, dass frau darin dem Strahlentod zu entrinnen vermag?

Vielleicht ist es die Anziehungskraft des Mikrowellenofens: Heim & Herd.

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Grundgütiger, Anti-EMF-Creme schützt gegen Elektrosmog!

H. Lamarr @, München, Freitag, 06.04.2012, 15:34 (vor 4550 Tagen) @ Alexander Lerchl

Anti-EMF-Creme

Weil Sie damit Ihre ständige Begleiterin überrascht haben, wie diese bei Giagaherz schreibt, hier ein Tick mehr Info zu den Wundercremes.

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Grundgütiger, Anti-EMF-Creme schützt gegen Elektrosmog!

Uwuzela, Freitag, 06.04.2012, 21:56 (vor 4550 Tagen) @ H. Lamarr

Hier ist so eine Creme besprochen:

http://www.esowatch.com/ge/index.php?title=Expertise_3P

Abschirmung - steuerlich absetzbar

KlaKla, Donnerstag, 05.04.2012, 11:08 (vor 4551 Tagen) @ Doris

Den Einspruch wies der Beklagte mit Einspruchsentscheidung vom 27.91.2911 als unbegründet zurück.

Zur Begründung führte er aus, dass die medizinische Notwendigkeit der Maßnahmen nicht nachgewiesen sei. Allein die Bescheinigung einer Gynäkologin reiche nicht aus.

Da hat die gezielte Desinformation von Mediziner eine tolle Wirkung erzielt.

Schade, dass der Name der Gynäkologin nicht genannt wird. Unter zu Hilfenahme der unterschiedlichen Petitionen (z.B. Freiburger Appells) könnte man nachschauen, ob sie die unterschiedlichen Appelle unterstütze und somit als befangen zu werten ist.

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Meine Meinungsäußerung

Abschirmung - abenteuerlich absetzbar

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 04.04.2012, 23:07 (vor 4552 Tagen) @ Gast

Zum Nachweis der Zwangsläufigkeit der Baumaßnahme reichten dem Gericht ein ärztliches Privatgutachten über die ausgeprägte Elektrosensibilität der Klägerin und das Gutachten eines Ingenieurs für Baubiologie über “stark auffällige“ Hochfrequenzimmissionen im Rohbau der Eigentumswohnung aus.

Ach, das wird das Zentralkomitee der Baubiologen-Verbände und die einschlägig bekannten Attestaussteller aber mächtig freuen.

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Baubiologiestudium

AnKa, Donnerstag, 05.04.2012, 00:17 (vor 4552 Tagen) @ Gast

eines Ingenieurs für Baubiologie

Interessant. Wo studiert man das?

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