Schuster bleib bei Deinem Leisten.... (Allgemein)

RDW ⌂ @, Freitag, 10.12.2010, 21:20 (vor 5033 Tagen) @ Thomas G.

...oder in diesem Fall: Immobilienfachmann bleib bei Deinen Immobilien

2. Wünscht der Kunde eine zusätzliche Strahlenmessung, können wir dieses ebenfalls vor Ort mit den entsprechenden Gerätschaften und Fachleuten durchführen. Richtig ist, dass in 99 % der Messungen die Grenzwerte im zulässigen Bereich sind.

wenn ich mich mal einklinken darf: wenn Sie sagen, dass in 99% der Fälle die Grenzwerte im zulässigen Bereich sind, müsste in 1% der Fälle dies nicht zutreffen. Das kann ich mir ehrlich gesagt überhaupt nicht vorstellen. Könnten Sie das belegen?

Zum Posting von Herrn Prof. Lerchl möchte ich gerne erwidern, dass es bekanntlich Messschwankungen gibt, die zeitweise im zulässigen Grenzbereich und zeitweise etwas über dem zulässigen Grenzbereich liegen können. Da ich ausdrücklich kein Fachmann für Strahlenmessungen bin, kann ich zu dem Thema auch wenig sagen bzw. diese Schwankungen erklären.

Die Ermittlung von Mindestabständen zur sicheren Unterschreitung von Grenzwerten geschieht in Deutschland nicht durch Messung und kann somit auch nicht deren Unsicherheiten beinhalten.
Die Bundesnetzagentur berechnet diese Mindestabstände unter Anwendung der Fernfeldformel und unter Berücksichtigung benachbarten Sendeanlagen, unter der Annahme der theoretischen maximalen Sendeleistung und bei freier Sicht.
Ich möchte daher auch nur eine "Messung vor Ort" sehen, wo der Grenzwert überschritten ist.

Was Sie da schreiben, Herr G., nämlich:
"Wünscht der Kunde eine zusätzliche Strahlenmessung, können wir dieses ebenfalls vor Ort mit den entsprechenden Gerätschaften und Fachleuten durchführen. Richtig ist, dass in 99 % der Messungen die Grenzwerte im zulässigen Bereich sind."
sehe ich daher wieder als Irreführung; dies klingt nämlich so, als ob Sie in 1% der Fälle solche Überschreitungen gefunden haben. Das ist genauso eine Irreführung wie eine von mir bereits kritisierte Aussage in ihrer Pressemitteilung, dies sie hier korrigiert haben.
Gehören Irreführungen etwa zu Ihrem täglich angewandten Handwerkszeug? Oder halten Sie das Verbreiten von irreführenden Aussagen für vertretbar, solange sie von einem Laien auf dem jeweiligen Fachgebiet stammen?
Wie würden Sie denn reagieren, wenn Ihnen z. B. ein Bäckermeister eine von ihm erstellte Wertermittlung einer Immobilie unter die Nase hält und damit versucht Sie an derselben herumzuführen?

RDW

Tags:
Irreführung


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