EU-Richtlinie zur Sammelklage: Was auf Deutschland zukommt (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 19.11.2022, 13:16 (vor 633 Tagen)

In den USA sind Sammelklage ein verbreitetes juristisches Instrument. Mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie kommen Sammelklagen auch nach Deutschland. Zwei Rechtsanwälte erklären in der Zeitschrift Capital, was das für Verbände und Unternehmen bedeutet. Organisierte Mobilfunkgegner bringen sich hierzulande bereits in Stellung, um das neue Rechtsmittel für ihre verschrobenen Forderungen auszunutzen.

Sammelklagen kennt man aus den USA. Doch auch in Europa müssen Gerichte heutzutage Massen gleichgelagerter Fälle bewältigen. Anders als in den USA, wo man sich schon seit über 100 Jahren mit dem Phänomen beschäftigt, waren die EU-Staaten insgesamt eher zögerlich mit der Einführung von Instrumenten des kollektiven Rechtsschutzes. Auch weil man die amerikanische Sammelklage eher kritisch sah. Jetzt zwingt die EU die Mitgliedsstaaten zum Handeln. Bis Ende des Jahres ist die europäische Richtlinie zu Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher umzusetzen – auch hierzulande.

In Deutschland beschäftigt sich der Gesetzgeber seit 2005 mit dem Phänomen der Massenklagen. Erinnert sei an die mehr als 16.000 Klagen gegen die Deutsche Telekom nach dem Absturz ihrer Aktie im Jahr 2000. Damit war das Zeitalter der Massenverfahren auch in Deutschland eingeläutet. Der deutsche Zivilprozess war damals noch auf wenig komplexe Streitigkeiten zwischen zwei Parteien zugeschnitten. Der Gesetzgeber erhörte das überlastete Gericht und schuf das Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz, kurz: KapMuG. Ziel war die effizientere Bewältigung der 16.000 Klagen unter Vermeidung amerikanischer Zustände.

US-amerikanische Sammelklagen besitzen aus verschiedenen Gründen erhebliches Erpressungspotential gegenüber beklagten Unternehmen. Das KapMuG vermied diese Nachteile. Leider vermied es auch deren Vorteile. weiter ...

Hintergrund
Kommt jetzt die Musterfeststellungsklage gegen Mobilfunker? (2018)
"Kompetenzinitiative" will Mobilfunk juristisch zu Fall bringen (2021)
Die Sammelklage nach US-amerikanischem Vorbild – Ein Modell für Europa? (2008)
Thank you for Calling: Scheidsteger/Carlo-Connection (2015)

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Recht, RA, Sammelklage, KapMuG


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