Kreativer Heilpraktiker auf schiefer Bahn (Allgemein)

Gast, Samstag, 19.12.2020, 18:57 (vor 1331 Tagen)

Der Kläger betreibt aufgrund einer Heilpraktikererlaubnis vom 31. Januar 1996 eine Praxis für Naturheilkunde sowie eine Zweigstelle in seiner Privatwohnung, wo er als Heilpraktiker tätig ist.

Mit rechtskräftigem Urteil des Amtsgerichts Schweinfurt vom 5. Juli 2018, wurde der Kläger wegen Betruges in 127 tatmehrheitlichen Fällen in Tatmehrheit mit fünf tatmehrheitlichen Fällen der Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten, zur Bewährung ausgesetzt, sowie einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen á 35,00 Euro verurteilt. Der Verurteilung lag zugrunde, dass der Kläger seit Mitte der 2000er Jahre Scheinrechnungen für nicht erbrachte Beihilfeleistungen ausgestellt und die dafür erbrachten Krankenversicherungs- und Beihilfeleistungen mit seinen Patienten geteilt hatte. Der Gesamtbetrag der zu Unrecht erlangten Leistungen, für die noch keine Verjährung eingetreten war, belief sich auf 114.300,55 Euro. Daneben führte der Kläger seit mindestens 2003 Behandlungen durch, ohne dafür Rechnungen auszustellen. Die auf diese Weise erzielten Bareinnahmen gab er gegenüber dem zuständigen Finanzamt nicht an und machte sich so der Steuerhinterziehung schuldig. Dadurch bezahlte er in den Jahren 2011 bis 2015 zu Unrecht insgesamt 68.149,46 Euro weniger Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag.
[...]
Der Gemeinsame Gutachterausschuss der Regierungen für den Vollzug des Heilpraktikergesetzes am Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wurde mit Schreiben der Beklagten vom 7. Dezember 2018 zum beabsichtigten Widerruf angehört. Er votierte in seiner Sitzung am 3. April 2019 einstimmig für einen Widerruf der Heilpraktikererlaubnis.
[...]
Am 24. Juni 2019 erließ die Beklagte folgenden Bescheid: "Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein (Heilpraktikererlaubnis), die am 31. Januar 1996 erteilt wurde, wird hiermit widerrufen.

Am 11. Juli 2019 ließ der Kläger gegen den Bescheid der Beklagten Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg erheben – und unterlag dort am 26.06.2020. mehr ...

Tags:
Naturheilkunde, Heilpraktiker, Urteil, Steuerhinterziehung

RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum