"Phonegate-Skandal": EU-Kommission meldet sich zu Wort (Technik)

H. Lamarr @, München, Samstag, 20.06.2020, 21:24 (vor 1587 Tagen) @ H. Lamarr

Am 9. Oktober 2019 trug die Europaabgeordnete Michèle Rivasi den Phongate-Skandal der EU-Kommission vor und wollte wissen, was die Kommission gedenke zu tun.

Für die Kommission antwortete am 21. Januar 2020 Binnenmarktkommissar Thierry Breton:

Die Richtlinie 2014/53/EU(1) (im Folgenden RED) hob die Richtlinie 1999/5/EG mit Wirkung zum 13. Juni 2016 auf und ersetzte sie.(2)

Im Jahr 2015, als die Richtlinie 1999/5/EG noch anwendbar war, reichte die französische nationale Frequenzbehörde (ANFR) bei der Kommission einen formellen Einspruch gegen die harmonisierte Norm EN 50566(3) ein, die sich auf die Methoden zur Messung der spezifischen Absorptionsrate (SAR) von Mobiltelefonen bezog. Im Anschluss an diesen Einspruch wurde die Durchführungsentscheidung (EU) 2016/537(4) der Kommission angenommen, mit der die Anwendbarkeit bestimmter Klauseln dieser Norm eingeschränkt wurde. Strengere Messmethoden wurden dann in die neueste Fassung der EN 50566(5) eingefügt.

Wie jede Angelegenheit, die die Umsetzung der oben genannten Richtlinien betrifft, wurde auch diese Frage in der entsprechenden Expertengruppe, die sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten und Interessengruppen zusammensetzt, erörtert. Die Verbraucherverbände nahmen aktiv an diesen Diskussionen teil.

RED hat die Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen und die Schutzverfahren der Richtlinie 1999/5/EG verstärkt. Die Kommission hat seit dem 13. Juni 2016 keine Benachrichtigung in dieser Angelegenheit gemäß Artikel 40 und 42 erhalten.

Die nationalen Marktüberwachungsbehörden (MSA) sind in erster Linie dafür zuständig, zu prüfen, ob die Produkte die geltenden Anforderungen erfüllen. Ist dies nicht der Fall, ergreifen die MSA angemessene Korrekturmaßnahmen. Die MSA verfügen über eine spezielle Koordinierungsgruppe, die sich in kohärenter und harmonisierter Weise mit verschiedenen Problemen befasst. Und sie organisieren regelmäßig koordinierte Kampagnen zu Produkten, deren Ergebnisse auf der Website der Kommission veröffentlicht werden(6).

Dienststellen der Kommissions organisieren und leiten die Expertengruppe und nehmen an den Sitzungen der MSA teil.

(1) Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG (ABl. L 153 vom 22.5.2014, S. 62).
(2) Sie sah einen Übergangszeitraum von einem Jahr vor (der am 12. Juni 2017 endete).
(3) Fassung: 2013.
(4) Durchführungsbestimmung (EU) 2016/537 der Kommission vom 5. April 2016 über die Veröffentlichung der Fundstelle der Norm EN 50566:2013 über Anforderungen zum Nachweis der Übereinstimmung der Funkfrequenzfelder von handgehaltenen und am Körper getragenen drahtlosen Kommunikationsgeräten für die breite Öffentlichkeit (30 MHz - 6 GHz) mit der Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 89 vom 6.4.2016, S. 17) mit einer Einschränkung im Amtsblatt der Europäischen Union.
(5) Fassung: 2017.
(6) https://ec.europa.eu/growth/single-market/goods/building-blocks/market-surveillance/organisation/administrative-cooperation-groups_en

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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