Stadt setzt ultimatives Mittel gegen Sendemastengegner ein (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 04.01.2019, 18:46 (vor 2076 Tagen)

Beim Geld hört die Freundschaft auf, unter ohnehin dissozial veranlagten Sendemastengegnern erst recht. So genügte ein einziger Kostenbescheid, um mehr als 100 Sendemastengegner in der baden-württembergischen Landeshauptstadt unverzüglich zum Rückzug zu bewegen. Der Vorfall zeigt: Die Scheinargumente organisierter Mobilfunkgegner halten selbst schwachem Kostendruck nicht Stand. Diese Erfahrung könnte Modellcharakter haben, um einer Landplage Herr zu werden.

Wenn nicht der Postmann, sondern der Nachbar 2-mal klingelt und mit einem vorgefertigten Schreiben gegen die Errichtung eines in der Nähe geplanten Mobilfunksendemasten vor der Tür steht, ist es mühelos, sich innerhalb von Sekunden als Sendemastengegner zu entpuppen und aus dem Stand heraus Einspruch gegen das Bauvorhaben zu erheben. Ein oder zwei fleißige Lieschen haben die Arbeit des Textens zuvor erledigt, die Unterschrift ist schnell geleistet – und ab geht die Post. Viele Hunde sind bekanntlich des Hasen Tod.

So oder so ähnlich kamen in Stuttgart mehr als 100 Einsprüche gegen das Bauvorhaben für einen Mobilfunksendemast zustande. Doch die Einsprecher hatten die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Denn das Stuttgarter Regierungspräsidium drohte jedem Einsprecher einen Kostenbescheid über 400 Euro bis 600 Euro an, sollte der Einspruch nicht zurückgezogen werden. Diese Maßnahme der Stadt gegen irrationale Einsprüche erwies sich als Volltreffer: "Nach dieser Mitteilung seien alle Gegner des Funkmasts von ihren Einsprüchen zurückgetreten", schreiben die Stuttgarter Nachrichten am 2. Januar 2019.

Das Regulativ "Kostenbeteiligung" ist aus meiner Sicht der Königsweg, um nicht nur von irrationalen Ängsten geplagte sparsame Schwaben zur Vernunft zu bringen, sondern alle allzu bequemen Sendemastengegner. Allerdings habe ich als Nachrichtentechniker keinen blassen Schimmer, ob dieses elegante und wirksame Steuerungsinstrument verwaltungsrechtlich bundesweit ohne großes Gezeter eingesetzt werden darf. Für fair und sozial gerechtfertigt halte ich es in erster Lesung allemal: Wer mit besonders blödsinnigen Einsprüchen unnötigen Verwaltungsaufwand bei Behörden provoziert, der sollte an den Kosten, wenn schon nicht voll, so zumindest teilweise partizipieren dürfen. Auch in der Schweiz wurde die Kostenbeteiligung nach dem Verursacherprinzip bereits sehr erfolgreich gegen Sendemastengegner eingesetzt. Auch dort war den Funkgegnern der Gedanke unerträglicher, ganz sicher ein paar Schweizer Franken an den Staat berappen zu müssen, als der schnell im Internet auf einschlägigen Seiten getankte Verdacht, möglicherweise durch Funk Krebs zu bekommen, schlaflos oder unfruchtbar zu werden, oder beim Verkauf der eigenen vier Wände dem Käufer nicht das Maximum aus der Tasche ziehen zu können.

Dissozial sind Sendemastengegner per sé, auch wenn sie zuweilen treuherzig vorgeben, nicht gegen Mobilfunk zu sein. Sie sind dissozial, weil ihnen alle Sendemasten egal sind, bis auf den einen, den sie ungern vor ihrer eigenen Haustür stehen sehen möchten. Anders formuliert: Sendemastengegner sozialisieren häufig mit Hilfe der Medien ihr subjektives Problem mit einem geplanten Mobilfunksendemasten allein zu dem Zweck, einen möglichen Erfolg zum eigenen Vorteil privatisieren zu können. Das Gemeinwesen ist ihnen nur Mittel zum Zweck. Sympathisch macht Sendemastengegner dies nicht. Zur ihrer Verteidigung wäre vorzubringen, dass Sendemastengegner häufig aus Angst handeln, aus irrationaler Angst vor Funkwellen, die ihnen von organisierten Mobilfunkgegnern gezielt eingejagt wird. Doch diese Entschuldigung erkaufen sich Sendemastengegner mit dem wenig schmeichelhaften Vorwurf, unfähig zu sein. Unfähig, sich ordentlich über mögliche Risiken der Mobilfunktechnik zu informieren, und auf jeden daher gelaufenen selbsternannten Experten hereinzufallen, ohne dessen fachliche Qualifikation und Motive argwöhnisch zu hinterfragen. Wer hinterfragt, lässt von seinem "Experten" schnell ab, und ist für unqualifizierte Einsprüche nicht mehr zu haben.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Stuttgart, Einspruch, Standortbescheinigung, Trittbrettfahr


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