Hensinger zieht Klage gegen Lerchl zurück (Allgemein)

Alexander Lerchl @, Dienstag, 28.07.2015, 21:37 (vor 3302 Tagen)

Herr Hensinger meinte, mich erneut verklagen zu müssen, da ich angeblich gegen einen Vergleich vor dem Landgericht Stuttgart verstoßen hätte. Das war eine etwas wirre Geschichte, da die neue Klage zunächst an die falsche Adresse ging und mein Anwalt sie dahin brachte, wo sie hingehörte, nämlich vor das Landgericht Bremen. Nach einigem Schriftwechsel hat der Kläger wohl ein Einsehen gehabt und zog die Klage vor einigen Wochen zurück. Was das Ganze sollte, ist mir schleierhaft. Vielleicht sollte Frau Becker einen neuen Brennpunkt schreiben?;-)

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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert

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Klage, Stuttgart, Hensinger, Hinterbänklern, Landgericht, Lerchl, Plagiat, Klageverfahren

Hensinger zieht Klage gegen Lerchl zurück

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 29.07.2015, 12:46 (vor 3302 Tagen) @ Alexander Lerchl

Herr Hensinger meinte, mich erneut verklagen zu müssen, da ich angeblich gegen einen Vergleich vor dem Landgericht Stuttgart verstoßen hätte.

Wenn ich mich nicht irre, handelt es sich um die Fortsetzung dieser Auseinandersetzung, die mit einer Einstweiligen Verfügung gegen Diagnose-Funk begann.

Der angebliche Verstoß gegen den Vergleich spielte auch in dieser Auseinandersetzung zwischen Prof. Richter und mir eine Rolle. Wenn nun Herr Hensinger seine Klage zurückzog, sollte auch Prof. Richter ein Einsehen haben und das erbetene Dokument endlich herausgeben oder, mir egal, veröffentlichen, damit im Streit um die Behauptung, das IZgMF sei getarnter Teil der deutschen Risikokommunikation, auf Fakten zugegriffen werden kann.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Hensinger zieht Klage gegen Lerchl zurück

Alexander Lerchl @, Mittwoch, 29.07.2015, 13:55 (vor 3302 Tagen) @ H. Lamarr

Herr Hensinger meinte, mich erneut verklagen zu müssen, da ich angeblich gegen einen Vergleich vor dem Landgericht Stuttgart verstoßen hätte.

Wenn ich mich nicht irre, handelt es sich um die Fortsetzung dieser Auseinandersetzung, die mit einer Einstweiligen Verfügung gegen Diagnose-Funk begann.

Nein, Sie irren sich, es war ein anderer, jüngerer Fall.

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Hensinger zieht Klage gegen Lerchl zurück

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 29.07.2015, 14:13 (vor 3302 Tagen) @ Alexander Lerchl

Wenn ich mich nicht irre, handelt es sich um die Fortsetzung dieser Auseinandersetzung, die mit einer Einstweiligen Verfügung gegen Diagnose-Funk begann.

Nein, Sie irren sich, es war ein anderer, jüngerer Fall.

Oh Mist, grande Malheur, da habe ich dem armen Prof. Richter womöglich unbegründet die Daumenschrauben angesetzt! Wollen Sie der besseren Orientierung wegen einen Satz spendieren, worum es in dem jüngeren Fall ging und wann dieser sich zutrug? Oder gibt es dazu vielleicht einen "Brennpunkt" von Diagnose-Funk?

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Brennpunkt

Hensinger zieht Klage gegen Lerchl zurück

Alexander Lerchl @, Mittwoch, 29.07.2015, 21:02 (vor 3301 Tagen) @ H. Lamarr

Oh Mist, grande Malheur, da habe ich dem armen Prof. Richter womöglich unbegründet die Daumenschrauben angesetzt! Wollen Sie der besseren Orientierung wegen einen Satz spendieren, worum es in dem jüngeren Fall ging und wann dieser sich zutrug? Oder gibt es dazu vielleicht einen "Brennpunkt" von Diagnose-Funk?

Nein, aber erstaunlicherweise einen Bericht der Gigaherz-Seite:-)

http://www.gigaherz.ch/die-glaubwuerdigkeit-einer-personalie/

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Jakob, Querulant, Rufmord, Schmierfink, Lerchl, Wilke

Erneute Schlappe für Hensinger vor dem Landgericht Stuttgart

Alexander Lerchl @, Sonntag, 11.12.2016, 00:31 (vor 2801 Tagen) @ Alexander Lerchl

Peter Hensinger (Vorstandsmitglied Diagnose Funk) hat eine erneute Schlappe einstecken müssen, diesmal vor dem Landgericht Stuttgart. Hintergrund und vorausgehende Schlappe siehe hier. Er bzw. sein Anwalt hatten beantragt, gegen mich ein Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft (:no:) festzusetzen, da ich angeblich gegen einen Prozessvergleich vor dem LG Stuttgart verstoßen hätte.

Die Ablehnung des Ansinnens seitens des Landgerichts lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig und deutet mMn darauf hin, dass die Gegenseite über die ZPO nicht recht Bescheid weiß. Überaus peinlich und teuer.

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Landgericht, Vorstand, Niederlage

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