Mobilfunk-Entscheidung im NR (I): Eröffnung der Debatte (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 10.07.2016, 13:36 (vor 3039 Tagen) @ H. Lamarr

Der Nationalrat hat die Motion 16.3007 (Modernisierung der Mobilfunknetze raschestmöglich sicherstellen) mit 51,1:47,3 Prozent der Stimmen denkbar knapp angenommen und schweizer Mobilfunkgegnern damit die erwartete nächste Niederlage beigebracht. Für die Motion stimmten 96 Abgeordnete, 89 sind dagegen, 3 enthielten sich.

Der Tag der Entscheidung im Nationalrat (NR) der Schweiz war am 16. Juni 2016. Der Abgeordnete Kurt Fluri erläuterte als Sprecher der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) den Parlamentariern noch einmal worum es bei diesen beiden Abstimmungen (Modernisierung der Mobilfunknetze raschestmöglich sicherstellen und Baubewilligungsverfahren für Mobilfunkantennen vereinfachen) überhaupt geht. Die KVF hatte im Vorfeld den Sachstand in den beiden Sachfragen eingehend geprüft und dem Nationalrat die Annahme der Anträge empfohlen. Nachfolgend der Text, mit dem Fluri die Debatte vor den Abstimmungen startete. Wer sich die Stellungnahme Fluris lieber als Video ansehen möchte, hier entlang:

Mit zwei Postulaten haben wir dem Bundesrat den Auftrag erteilt, einen Bericht über die Zukunftstauglichkeit der Mobilfunknetze zu erstellen. Das ist einerseits das Postulat Noser 12.3580, "Zukunftstaugliche Mobilfunknetze", andererseits das Postulat der FDP-Liberalen Fraktion 14.3149, "Weniger Mobilfunkantennen dank Verbesserung der Rahmenbedingungen". Es geht dort darum, eine Revision der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) anzustossen mit dem Ziel, den Anlagegrenzwert für Mobilfunkanlagen anzuheben, die Vollzugshilfsmittel wie auch die Anlagendefinition zu vereinfachen und die Anlagegrenzwerte je Netzbetreiber festzulegen. Gleichzeitig wurde der Bundesrat aufgefordert, ein sogenanntes NIS-Monitoring aufzubauen.
Ihre Kommission hat mit 23 zu 2 Stimmen beschlossen, Ihnen die vorliegende Motion zu unterbreiten - im Bewusstsein, dass wir im internationalen Vergleich zwar im Moment über eine sehr gute Mobilfunkqualität verfügen und dass dies ein wichtiger Wettbewerbsfaktor und natürlich auch ein wichtiges gesellschaftspolitisches Element ist. Diese Situation kann aber nur mit dem laufenden Ausbau der Mobilfunknetze in der Schweiz gesichert werden. Wir alle kennen die heutigen Schwierigkeiten beim Ausbau der Mobilfunknetze: Es gibt im internationalen Vergleich in unserem Land sehr einschränkende Auflagen aus der entsprechenden Verordnung und komplizierte Bewilligungsverfahren. Die entsprechenden Anlagen sind ja sehr häufig ausserhalb der Bauzone situiert, und daraus entstehen dann die entsprechenden Bewilligungsverfahren.
Eine Modernisierung der Mobilfunknetze kann weitgehend auf der bestehenden Infrastruktur erfolgen, wenn die Anlagegrenzwerte für Mobilfunk entsprechend angepasst werden. Die Alternative ist der Neubau von zusätzlichen Sendeanlagen. Heute verfügen wir in unserem Land über rund 15 000 Mobilfunkanlagen. Etwa 6000 davon haben die zulässigen Anlagegrenzwerte bereits ausgeschöpft, weitere sind kurz davor. Nun ist aber der Bau neuer Mobilfunkanlagen in grösserer Zahl im Siedlungsgebiet, aber auch ausserhalb des Siedlungsgebietes wegen der genannten rechtlichen Voraussetzungen kaum oder nur mit sehr grossem Aufwand umsetzbar.
Es droht nach Auffassung Ihrer Kommission daher eine empfindliche Einbusse bei der Versorgungsqualität. Mit einer massvollen Anpassung der Anlagegrenzwerte könnte gemäss der Motion das bestehende Mobilfunknetz in absehbarer Zukunft erweitert und modernisiert werden, ohne Tausende neuer Anlagestandorte bewilligungsfähig zu machen. Zudem sollen die Vollzugshilfsmittel und die Anlagendefinition mit dem Ziel einer Begrenzung der Strahlung je Netzbetreiber angepasst werden, um den Vollzug möglichst einfach zu gestalten. Weiter verlangt die Motion ein Monitoring als flankierende Massnahme.
Der Bund hat mit der Vergabe von Mobilfunkkonzessionen für die Jahre 2013 bis 2028 knapp eine Milliarde Franken eingenommen. Ein kleiner Teil davon sollte nach Auffassung der grossen Mehrheit Ihrer Kommission dazu dienen, ein Monitoring zu finanzieren und einzusetzen.
Der Bundesrat unterstützt diese Motion.
Der zweite Vorstoss der Kommission, das Postulat, wurde einstimmig verabschiedet. Es bezweckt, dass der Bundesrat im Rahmen der geplanten Revision des Raumplanungsgesetzes - gemeint ist die früher einmal angekündigte zweite Etappe - aufzeigt, mit welchen Massnahmen die Baubewilligungsverfahren für Mobilfunkantennen vereinfacht und beschleunigt werden können. Damit kann die Versorgung gemäss Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung optimiert und können Verkehrsnetze besser versorgt werden. Die Verkehrsnetze sind deshalb speziell erwähnt, weil wir ja alle wissen, dass es sehr störend ist, wenn entlang der Autobahnen oder bei einer Zugfahrt durch die Schweiz immer wieder Unterbrüche bei der Funkverbindung erfolgen.
Es wäre an sich sehr interessant, den Bericht des Bundesrates vom 25. Februar 2015, welcher die beiden eingangs erwähnten Postulate umsetzt, näher zu zitieren. Dafür fehlt die Zeit. Dieser Bericht geht insbesondere auch auf die immer wieder vorgebrachten gesundheitlichen Auswirkungen der Mobilfunkanlagen ein. Wir sind ja im Vorfeld dieser Diskussion mit unzähligen Briefen, E-Mails, mündlichen Hinweisen usw. bedient worden, wonach die eine oder andere Person, das eine oder andere Tier aufgrund von Mobilfunkanlagen in der Nähe gesundheitliche Störungen aufweise. Die Studie des Bundesrates sagt aber, dass wissenschaftlich lediglich erwiesen ist, dass im Zusammenhang mit der Abstrahlung eine Erwärmung der Körpergewebe nachweisbar ist; alle behaupteten gesundheitlichen Schädigungen seien wissenschaftlich nicht erwiesen.
Wir sind in unserer Kommission weder Mediziner noch Ingenieure und können das nicht beurteilen. Logisch ist für uns einfach Folgendes: Je höher die Sendeleistung einer Mobilfunkanlage ist, desto geringer muss die Strahlung des Handys am Ohr sein. Und diese Strahlung am Ohr oder am Körper, wo die Handys getragen werden, ist viel gefährlicher als diejenige der Mobilfunkanlage.
Deshalb ist die KVF Ihres Rates mit grosser Mehrheit, mit 23 zu 2 Stimmen, zum Schluss gekommen, dass man diese Motion annehmen sollte.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Schweiz, Revision


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