Befangenheit (Allgemein)
Das Urteil wundert nicht. Weniger wegen der vielleicht schwachen Attestleistung, mehr dem Umstand geschuldet, das hier im Hause selbst seit vielen Jahren 2 Mobilfunkanlagen Dienst tun und den selbigen der Mitarbeiter beeinträchtigen.
Die richterliche Unabhänbgigkeit steht hier in Frage.
michael
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- Keine Ansprüche aufgrund "gesteigerter Elektrosensibilität" -
H. Lamarr,
10.07.2012, 23:59
- Befangenheit -
michael,
11.07.2012, 08:20
- Befangenheit - H. Lamarr, 11.07.2012, 10:52
- Befangenheit -
michael,
11.07.2012, 08:20