Derzeit keine kompetente gerichtliche Risikobewertung (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 01.09.2005, 23:20 (vor 6949 Tagen)

"Eine kompetente eigenständige Risikobewertung durch die Gerichte kann erst erfolgen, wenn die Forschung so weit fortgeschritten ist, dass sich die Beurteilungsproblematik auf bestimmte Fragestellungen verengen lässt, welche anhand gesicherter Befunde von anerkannter wissenschaftlicher Seite geklärt werden können."

Zitat aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.2.02 (1 BvR 1676/ 01)

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Recht, Risikobewertung

Derzeit keine kompetente gerichtliche Risikobewertung

Evi, Freitag, 02.09.2005, 02:02 (vor 6949 Tagen) @ H. Lamarr

"Eine kompetente eigenständige Risikobewertung durch die Gerichte kann erst erfolgen, wenn die Forschung so weit fortgeschritten ist, dass sich die Beurteilungsproblematik auf bestimmte Fragestellungen verengen lässt, welche anhand gesicherter Befunde von anerkannter wissenschaftlicher Seite geklärt werden können."

Zitat aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.2.02 (1 BvR 1676/ 01)

Bundesgerichte aller Länder vereinigt euch! Ganz ähnlich tönt es auch vom Schweizer Bundesgericht.

Evi

Derzeit keine kompetente gerichtliche Risikobewertung

Demosthenes, Freitag, 02.09.2005, 15:17 (vor 6948 Tagen) @ Evi

"Eine kompetente eigenständige Risikobewertung durch die Gerichte kann erst erfolgen, wenn die Forschung so weit fortgeschritten ist, dass sich die Beurteilungsproblematik auf bestimmte Fragestellungen verengen lässt, welche anhand gesicherter Befunde von anerkannter wissenschaftlicher Seite geklärt werden können."

Zitat aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.2.02 (1 BvR 1676/ 01)


Bundesgerichte aller Länder vereinigt euch! Ganz ähnlich tönt es auch vom Schweizer Bundesgericht.

Evi

Dabei stellen diese Urteile eigentlich die Verfassung auf Kopf. Denn danach fällt ein Eingreifen von Kommunen oder auch Gerichten in den Sektor "Risikovorsorge und Schutz". Wenn man das also ausdehnt, bewegt sich Schily mit seinen Terrorvorsorgemaßnahmen im rechtlichen Aus.

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