Derzeit keine kompetente gerichtliche Risikobewertung (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 01.09.2005, 23:20 (vor 6994 Tagen)

"Eine kompetente eigenständige Risikobewertung durch die Gerichte kann erst erfolgen, wenn die Forschung so weit fortgeschritten ist, dass sich die Beurteilungsproblematik auf bestimmte Fragestellungen verengen lässt, welche anhand gesicherter Befunde von anerkannter wissenschaftlicher Seite geklärt werden können."

Zitat aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.2.02 (1 BvR 1676/ 01)

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Recht, Risikobewertung


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