Mobilfunk: Leitfaden für Bürger und Gemeinde (Allgemein)

Kuddel, Montag, 07.02.2011, 21:35 (vor 4964 Tagen) @ KlaKla
bearbeitet von Kuddel, Montag, 07.02.2011, 23:15

Anfangs war ich ob der recht hohen Grenzwertausschöpfung von 13,6% irritiert.
(Meßpunkt 1, da steht "ebenerdig", aber an anderer Stelle wird er merkwürdigerweise "Höhenlage" genannt)

Die Irritation kam dadurch zustande, daß in Studien oft von Leistungsflußdichten (S) gesprochen wird, das Meßprotokoll aber elektrische Feldstärken (E) angibt. Da S proportional E², werden aus 13,6% Ausschöpfung bei "E" dann (0,136*0,136=0,019)= 1,9% bei "S".
(Nachtrag: laut BlmSchV ist die "Grenzwertausschöpfung" als Feldstärke korrekt)

Die hochgerechnete "worst-case" Maximalbelastung bei Meßpunkt 1 beträgt laut Protokoll maximal 13,617% vom Grenzwert (bezogen auf die Feldstärke) d.h. ca 1,9 % der bekannten 5..10W/m² (95..190mW/m² )

Im Prüfbericht heißt es auch unter 3.1:

Dies stellt den "worst case" Fall dar, in der Praxis wird dieser Wert so gut wie nie auftreten.

Der berechnete Minimalwert beträgt nur 3,4% / 1,41 = 2,4% (Feldstärke, entspricht dann 0,06% bezogen auf die Leistungsflußdichte, bzw ca 3..6 mW/m²)

Der Faktor 1,41 ist dabei der theoretisch möglichen Meßabweichung geschuldet, die auf die Meßergebnisse aufaddiert wurde (siehe Abschnitt 4.3), um eben den "worst-case" Fall zu bekommen.

Die Aussage unter dem Punkt 4.3 (Meßgenauigkeit)

Dies bedeutet, dass der wirkliche maximale Wert z.B. an der Hauptstr. Nr. 4 zwischen 13,6% und 9,66 % liegt.

ist m.E. nicht ganz korrekt, denn die angegebene Meßgenauigkeit bei Meßequipment ist i.d.R. ein Betrag, d.h. es handelt sich um einen möglichen Fehler von +/- 3dB, bzw +/- Faktor 1,41 (Feldstärke).

Mithin müßte die Aussage m.M.n. lauten:

Dies bedeutet, dass der hochgerechnete "maximale Wert" z.B. an der Hauptstr. Nr. 4 zwischen 13,6% und 6,8% betragen kann.

Bezogen auf die Leistungsflußdichte liegt die hochgerechnete Grenzwertausschöpfung also zwischen 1,8% und 0,5%, bzw zwischen ca 180..25 mW/m² (je nach Meßabweichung und Frequenz), was ich persönlich immer noch als sehr hoch empfinde...
Der berechnete Minimalwert liegt aber wohl um die 3..12mW/m², die mir irgendwie gar nicht mehr so dramatisch erscheinen...

[image]


Korrektur um 23:00:

-Ich war jetzt von einem Grenzwert von 61V/m bzw 10W/m² ausgegangen, der für GSM1800 und UMTS gültig ist, aber für GSM-900 liegt der Grenzwert nur bei der Hälfte, d.h. unter der Voraussetzung daß GSM im Frequenzmix leistungsmäßig überwiegt, wären die von mir berechneten Leistungsflußdichten möglicherweise nochmals zu halbieren...
-Der Wert von dem ich glaubte es sei der "gemessene" Wert ist wohl ein berechneter Minimalwert, wenn kein Gespräch stattfindet.
D.h. Hochgerechneter "worst case" Maximalwert bei "Meßpunkt 1" 25..180 mW/m² (je nach Frequenz und Meßgenauigkeit) und minimal (ohne Auslastung) ca 3..12 mW/m²

Warum haben die in dem Prüfprotokoll nicht wenigstens die Meßwerte und Frequenzen im Anhang gelistet ?

Tags:
Leistungsflussdichte, Feldstärke, Grenzwertausschöpfung


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