Sondergenehmigung trotz Standort-Konzept (Allgemein)

KlaKla, Donnerstag, 10.01.2008, 19:29 (vor 6058 Tagen) @ helmut
bearbeitet von KlaKla, Donnerstag, 10.01.2008, 19:50

Pappenheimer grüßt Alzheimer
Nix Dezember, das Dachau-Urteil diskutierten wir schon im August !

In Dachau ging es um eine Sondergenehmigung für einen Standort trotz Veränderungssperre und geplantes Mobilfunk-Standort-Konzept. Die Antenne wurde geplant und angezeigt bevor positive Standorte von der Gemeinde ausgewiesen wurden. Das die streitbaren Gemeindevertreter nun diesen Standort dulden müssen, ist für sie enttäuschend. Aber W. Hilleke greift einen anderen Punkt (vorsorgende Bauleitplanung*) aus dem Urteil auf und nennt das Bahnbrechend. Es gibt eben zwei Seiten einer Medaille.

* Auch wenn nach dem bisherigen Erkenntnisstand keine verlässlichen wissenschaftlichen Aussagen über gesundheitsschädliche Wirkungen elektromagnetischer Felder unterhalb der geltenden Grenzwerte vorlägen, könnten solche aber auch nicht gänzlich ausgeschlossen werden, so die Münchener Richter. Deshalb gibt es nach Auffassung des Gerichts sehr wohl sachliche Gründe für eine vorsorgende Bauleitplanung.

Die ansässige BI sieht jetzt sogar das gesamte Mobilfunk-Standort-Konzept für Dachau in Gefahr.

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
Standortkonzept, Attendorn, Hilleke, Dachau, Veränderungssperre


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