Vergleich mit Röntgenstrahlung unzulässig (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 08.05.2007, 23:42 (vor 6379 Tagen) @ Kuddel

Vergleich unzulässig.

Kuddel, die plausible Herleitung ihrer Wertung finde ich sehr gelungen :clap:. Jetzt bin ich gespannt, ob eine ebenso plausible Gegenargumentation möglich ist.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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