Recht: Unterschiedliche Sicht der Dinge (Allgemein)

KlaKla, Freitag, 27.04.2007, 13:48 (vor 6346 Tagen) @ KlaKla

Aus dem Hartenstein Newsletter 070228 - EMFLvh-2887 - RE: 2876

Sv. Frau Marsalek!
Aus Ihren Zeilen an Herrn Mag. Sandriesser, ebenfalls via Hartenstein zu mir gelangt, ist für mich der Eindruck des Bedauerns entstanden, daß die ggstdl. Kommunikation über den Umweg Deutschland läuft. Der Grund, weshalb ich mich zum Thema Elektrosmog mit Fragen, etc. nicht mehr an Sie gewendet habe, liegt darin, daß Sie mir szt. klar bedeutet haben, nicht weiterhin gratis mit Auskünften zur Verfügung stehen zu können. Deshalb habe ich mir andere Informationsquellen gesucht.

Ungeachtet dessen können Sie aber gerne - gratis - den dreiseitigen Infobrief an Nachbarn von der Website risiko-elektrosmog herunterladen. Allenfalls ist es auch für geplante Aktionen in Klosterneuburg nützlich, wenn Sie auf den Briefwechsel mit Mag. Sandriesser und insbesonders den darin zitierten Vortrag des Umweltbischofs über ethische Geldanlage zurückgreifen, ebenfalls im Gratisangebot enthalten. (im Archiv der zit. Website). Der Erwähnte Vortrag liefert insbesonders Argumente gegen eine materialistische Einstellung des Stiftes Klosterneuburg und seines Abtes. Allenfalls ist es auch nützlich, wenn sich die von Ihnen erwähnte Bürgerinitiative, mit Ihrer fachlichen Unterstützung, gleichzeitig an die Österr. Bischofskonferenz wendet. Dies hat auch in Kärnten binnen kürzester Zeit zu einem Umdenken des Umweltbischofs geführt.

MfG
Erwin Tripes

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Sehr geehrter Herr Dr. Tripes,
die Wahrheit betr. Trennung unserer Mobilfunk-Wege liegt sicherlich nicht an "gratis oder nicht gratis", sondern viel mehr aufgrund unterschiedlicher Anschauungen "Bürgerwelle oder nicht".... Jedenfalls unterstützt die PMI als gemeinnütziger Verein Betroffene grundsätzlich kostenlos, solange es sich um telefonische und/oder e-mail-Anfragen handelt. Unterstützung vor Ort, also z.B. bei Ihnen in Kärnten, können wir aber aufgrund der anfallenden Reisekosten etc., nicht ohne Unkostenersatz anbieten.

Natürlich vertrete ich, und dies schon seit Jahren, die Ansicht, dass es sich bei Kirchen und kirchl. Institutionen als Bestandgeber von Mobilfunksendern nicht ausschließlich um die Frage, ist die Mobilfunk-Strahlung gesundheitsbeeinträchtigend oder nicht, handelt, sondern auch um eine ethische und "moralische" Frage, insbesondere dann wenn z.B. Pfarrer es nicht der kath. Nächstenlieben-Mühe wert finden, ihre Gläubigen (Anrainer) über die neue Nachbarschaft aus dem Kirchturm zu informieren, im Konsens zu errichten sondern ihre Gläubigen vor vollendete Tatsachen stellen.

Allerdings ist das Leben bunt und hat nicht nur die Farben schwarz+weiß, damit meine ich, dass "kein Sender im Kirchturm", wie der Fall in Kierling wieder einmal drastisch vor Augen führt, das Problem an sich nicht löst, weil es eben neben Kirchen auch weitere Grundstückseigentümer gibt, egal ob nun Stift oder Private, die potentielle Alternativbestandgeber darstellen.

Dh wenn man die Problematik ausschließlich unter dem Aspekt des Gesundheitsschutzes = Minimierung der Strahlung.... - betrachtet, könnte sich ein Kirchturmsender als gar nicht so schlechter Standort herauskristallisieren, Bedingung: der Bestandsgeber Pfarrer fixiert entsprechende Vereinbarungen (natürlich konkreter als nur "Minimierung) mit dem Bestandnehmer Mobilfunkbetreiber im Bestandsvertrag, incl. Verpflichtung zur laufenden unabhängigen Überwachung (24h-Monitoring) u. ä. der Vereinbarungen und agiert nicht "hinter dem Rücken" der Betroffenen (und meist Gläubigen), sondern bindet diese in den Entscheidungsprozeß, zusammen mit vertrauensbildenden Maßnahmen (dazu gibt es seit langem PMI-Vorschläge), ein.

Ein Kirchturm hat zumindest den positiven Aspekt, dass er höher als die umliegenden Gebäude ist, frei steht, und die optische Bedrohung sowie das ästhetische Problem durch die Sender entfällt. Und wenn der Sender nicht in den Kirchturm kommt, kommt er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in dessen Nähe, weil sich bis dato noch immer ein alternativer Bestandsgeber, der dann meist gar nicht in Sache Expositionsminimierung mit sich verhandeln lässt, und ebenso "geheim" vorgeht, gefunden... und ich hoffe, dass auch Ihnen, Herr Dr. Tripes, hoffentlich klar ist, dass nur ein nicht-zustande-gekommener-Bestandsvertrag die Errichtung eines Mobilfunksenders effizient verhindert.... alles andere bedeutet lediglich eine Verlagerung des bestehen bleibenden Problems...

Die "ethischen Grundlagen" sollten dem Klosterneuburger Stift bekannt sein, jedenfalls habe ich dem Stift die entsprechenden kirchlichen Dokumente vor-und auch persönlich dargelegt, mich auch bereits vor geraumer Zeit an Mag. Sandriesser um "kirchliche Unterstützung" gewandt, weil ich die wirtschafliche Einstellung des Stiftes bereits im O-Ton seit 2005 kenne, und das Stift bereits seit Jahren einer der eifrigsten Mobilfunkstandortgeber ist, Ergebnis: Stifts-Aussage im ORF-TV-Interview...

Und nochmals: wenn nicht Kirche bzw. Stift, dann halt Privatgrund.... Standortverhinderung m.E. ist ein heeres aber unrealistisches Ziel, weil einerseits die Rechtsgrundlage fehlt, andererseits sich noch immer ein Grundstückseigentümer gefunden hat, der das Geld zu nehmen bereit war... und es unzählige Christen gibt, die das Mobiltelefon à gogo nutzen und damit selbst die Sender mitverursachen, die sie dann nicht neben ihren Häusern haben wollen und diese Menschen meist auch gar nicht hören wollen, dass zum Mobiltelefon an sich eine wesentliche klarere Datenlage vorliegt, wonach "Minimierung der Exposition" = wenig mobil telefonieren - Gebot der Stunde wäre .... Somit bleibt wieder nur:
Standortwahl im Konsens Gemeinde-Betreiber-Bürger, zusammen mit vertrauensbildenden Maßnahmen wie Expositionsminimierung (bereits in der Planungsphase) etc. etc., incl. laufender Expositionsüberwachung.... oder die Leute gewöhnen sich das Mobiltelefonieren und mobile Internetsurfen, Bilderlverschicken, etc. ab....

mfg
Eva Marsalek - PMI

P.S. *Seien Sie doch bitte so freundlich und schicken Sie mir die
Geschäftszahl des OGH-Urteils, aufgrund dessen die "Chancen aus nachbarrechtlicher Sicht, derartige Immissionen zu verhindern" so "sprunghaft angestiegen sind" - ref. Ihre Homepage.
Danke!*

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
, Kärnten, Verein, Gemeinnützig, Tripes


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