Mensch Meier: 5G-Rebekka kämpft erfolglos mit der Justiz (Allgemein)
Jüngster dokumentierter Stand vom Juli 2020 ist der, dass auch das Verwaltungsgericht den Beschwerdeführern kostenpflichtig einen Korb gab. Gegen dieses Urteil kann am Bundesgericht Beschwerde eingelegt werden, was in Anbetracht der Hartnäckigkeit organisierter Mobilfunkgegner auch der Fall sein dürfte. Im Erfolgsfall wird uns Frau Meier mit Sicherheit einen rosa Elefanten präsentieren, im Misserfolgsfall aber wird sich wahrscheinlich nur eine Mücke verstohlen von dannen machen.
Bei der abgewiesenen Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht (VWBES.2020.181) ging es nur um den einen Tag zu spät geleisteten Kostenvorschuss, nicht um die beiden Baugesuche von Swisscom. Nach dieser Niederlage verzichteten die Einsprecher darauf, mit ihrer Beschwerde vors Bundesgericht zu ziehen, denn dort ist in der Urteilsdatenbank kein derartiger Vorgang aufzufinden. Der Fall darf daher als abgeschlossen betrachtet werden.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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H. Lamarr,
17.09.2020, 11:53
- Mensch Meier: 5G-Rebekka kämpft erfolglos mit der Justiz - H. Lamarr, 24.01.2022, 21:06