Schallende Ohrfeige für alle W-Lan-Phobiker (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 19.05.2021, 20:56 (vor 1265 Tagen) @ KlaKla

Irgendwo hier im Forum hatten wir schon mal so einen Nachbarn, der seinen Nachbarn nötigte seinen Handykonsum in der Nacht zu unterlassen.

Das war das Ehepaar Obi gegen einen Nachbarn. Das oben im Startposting genannte Urteil, mit dem die Obis vor dem Bundesgericht scheiterten, ist allerdings nur das Finale im vergeblichen Ringen um eine einstweilige Verfügung, mit der der Nachbar vorläufig gezwungen werden sollte, sein W-Lan nachts abzuschalten. Die Hauptverhandlung in erster Instanz (Olten) ist meiner Kenntnis nach noch gar nicht abgeschlossen.

Die folgende Passage aus dem Urteil des Bundesgerichts ist für alle W-Lan-Phobiker, allen voran der Verein Diagnose-Funk, eine schallende Ohrfeige:

[...] Soweit die Beschwerdeführer (in nicht scharfer Abgrenzung zu den Sachverhaltsrügen und auch eher sinngemäss als explizit) Willkür in der Rechtsanwendung rügen, ist Folgendes zu bemerken: Weil die Beschwerdeführer keine dem Massnahmeverfahren verbindlich zugrunde zu legenden Messwerte bezüglich der auf ihr Grundstück bzw. in ihre Liegenschaft einwirkenden WLAN-Strahlung glaubhaft gemacht haben, konnte keine objektiv bestimmbare Strahlungsintensität beurteilt werden (gemäss Faktenblatt WLAN des BAG unterstehen gewöhnliche WLANs der Verordnung über Fernmeldeanlagen, FAV, SR 784.101.2, während Access Points von öffentlich zugänglichen Hotspots als stationäre Sendeanlagen anzusehen sind und in den Geltungsbereich der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung, NSIV, SR 814.710, fallen [vgl. dort Ziff. 6 des Anhanges 1]), sondern engte sich der Streitgegenstand zwangsläufig auf die Frage ein, ob ein Haushalt in einem Wohngebiet ein WLAN betreiben darf oder ob dies für die Nachbarn a priori eine übermässige Immission im Sinn von Art. 684 ZGB bedeutet.

Die Beschwerdeführer versuchen, die Gefährlichkeit von WLAN-Strahlung anhand von Warnschreiben, Empfehlungen u.ä.m. diverser Ärztevereinigungen, Fachstellen, Gremien, Experten etc., welche sie schon im kantonalen Verfahren vorgelegt haben, zu objektivieren. Ob und inwiefern von WLAN-Strahlung allenfalls Gesundheitsrisiken für den Menschen ausgehen, kann vor dem Hintergrund des aktuellen Wissensstandes in der Schweiz nicht als von offizieller Stelle anerkannt gelten (vgl. Faktenblatt WLAN des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) vom 20. Oktober 2016). Insofern fehlt es an einer Grundlage, unabhängig vom Nachweis konkreter Strahlenintensität gestützt auf das private Nachbarrecht generell ein WLAN-Verbot zu verlangen; entsprechend kommt solches noch weniger im Rahmen vorsorglicher Massnahmen in Betracht und ist folglich eine willkürliche Rechtsanwendung nicht im Entferntesten ersichtlich. [...]

Hintergrund
Fall Obi

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Klage, Willkür, Querulant, WLan, Niederlage, Nachbarn, Geltungsbereich


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