Revision des FMG: Forderungen von funkstrahlung.ch (Allgemein)
Auch der sogenannte Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein (funkstrahlung.ch) beklagt sich in seiner Stellungnahme zuerst darüber, nicht zum Vernehmlassungsverfahren eingeladen worden zu sein:
Erneut mussten wir feststellen, dass der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein nicht in der Liste der Vernehmlassungsadressaten aufgeführt ist und deshalb verspätet und eher zufällig von der geplanten Revision des FMG Kenntnis nehmen konnte. Wir hatten im Rahmen einer anderen Vernehmlassung bereits früher bei Ihnen interveniert und um Aufnahme in den Adressverteiler gebeten.
Doch trotz Termindruck brachte der "Verband" eine 8-seitige Stellungnahme zuwege, die formal mustergültig ist. Statt den Empfänger allein mit Sachprosa zu traktieren, bringt Präsident Markus Lauener sauber strukturierten Text und übersichtliche Tabellen, in denen er den Texten der Gesetzesvorlage seine Vorschläge gegenüberstellt. Inhaltlich sind die sieben Änderungsvorschläge allerdings stellenweise so verschroben, wie man es von realitätsfernen Mobilfunkgegnern erwarten konnte.
Die formale Brillanz konnte die inhaltlichen Schwächen nicht erfolgreich verdecken, der "Verband" war mit seiner Stellungnahme ebenso vollkommen erfolglos wie sein Mitglied Gigaherz. Nicht ein einziger seiner Vorschläge findet sich bei den im September 2017 aufgrund der Vernehmlassung dokumentierten Änderungen am FMG-Entwurf wieder.
Artikel 1 Abs. 2: Es sollen nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern alle Nutzer von Fernmeldediensten vor unlauterer Werbung, Missbrauch und Gefahren aller Art geschützt werden.
Dieser Änderungsvorschlag wurde verworfen, weil im Entwurf bereits enthalten.
Artikel 1 Abs. 4 (neu): Die Innen- und Aussenraumversorgung mit funkbasierten Fernmeldediensten muss systematisch getrennt werden, damit die zunehmende Zwangsbestrahlung in den eigenen vier Wanden nicht weiter zunimmt.
Dieser Änderungsvorschlag wurde verworfen.
Artikel 24e: Der Bund als Konzessionsgeberin soll nicht mehr Entschädigungen an die Mobilfunkanbieter entrichten müssen, falls die Grenzwerte für Funkstrahlung gesenkt werden.
Dieser Änderungsvorschlag wurde verworfen.
Artikel 24d: Der wenig zielführende und kostspielige Auf- und Ausbau von parallelen Fernmeldeinfrastrukturen soll eingedämmt werden, um endlich einen funktionierenden Wettbewerb auf Ebene der Fernmeldedienste zu ermöglichen.
Dieser Änderungsvorschlag wurde verworfen.
Artikel 35a Abs. 1: Im Sinne des liberalen Denkens geht es nicht an, dass Liegenschafteneigentümer gesetzlich zur Duldung von funkbasierten Anschlüssen gezwungen und enteignet werden können.
Dieser Änderungsvorschlag wurde verworfen.
Artikel 38: Um die fehlende Versicherungsdeckung der Mobilfunkanbieter zu mildern, sollen sie Beiträge in einen Fonds einzahlen müssen, aus dem Hilfeleistungen an Personen entrichtet werden, die durch Funkstrahlung geschädigt wurden.
Dieser Änderungsvorschlag wurde verworfen.
Ohne Bezug auf einen Artikel: Der Ausbau der Festnetze mit Glasfaser soll aus gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Gründen wieder Priorität haben.
Dieser Änderungsvorschlag wurde verworfen.
Zu jedem seiner Änderungsvorschläge liefert der "Verband" in seiner oben verlinkten Stellungnahme eine ausführliche Begründung.
In seiner Schlussbemerkung brüskiert Lauener die Adressaten seiner Stellungnahme mit dem typischen mobilfunkgegnerischen Schmäh, der aus beleglosen Behauptungen und haltlosen Unterstellungen besteht, angereichert mit einem Schuss Stammtischpolemik. Dieser Zungenschlag will so gar nicht zur formalen Brillanz seiner Stellungnahme passen:
Die Anzahl der Personen, die unter Elektrosensibilitat leiden, steigt ständig. Uns ist bewusst, dass die Anliegen des Dachverbandes, der diese Personen vertritt, immer noch wenig ernst genommen werden. Es ist viel einfacher und bequemer, sich den Forderungen einer auswüchsigen und arroganten Branche zu beugen, als sich der unangenehmen Realitat zu stellen und die Weichen konsequent zu Gunsten der Volksgesundheit zu stellen.
Wenigstens am Ende gibt sich Lauener dann wieder konzilianter als der ungehobelte Gigaherz-Präsident:
Wir bitten um Kenntnisnahme und wohlwollende Prüfung unserer Vorschläge.
--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
gesamter Thread:
- Revision des schweizer Fernmeldegesetzes 2017 -
H. Lamarr,
05.11.2017, 19:34
- Revision des FMG: Forderungen von Gigaherz -
H. Lamarr,
05.11.2017, 20:26
- Revision des FMG: Forderungen von Gigaherz - hans, 06.11.2017, 17:11
- Jakob obszön -
H. Lamarr,
08.11.2017, 20:13
- Jakob obszön - hans, 09.11.2017, 19:38
- Jakob obszön, ich warte -
hans,
11.08.2018, 03:13
- Jakob obszön: von Inkontinenz bis Adlkofer - H. Lamarr, 11.08.2018, 23:53
- Jakob obszön, ich warte immer noch -
hans,
03.03.2019, 02:09
- Jakob obszön, ich warte immer noch -
hans,
27.11.2019, 16:18
- Hunde, die bellen, beißen nicht. Wuff. - H. Lamarr, 27.11.2019, 22:35
- Jakob obszön, ich warte immer noch - hans, 07.02.2021, 13:29
- Jakob obszön, ich warte immer noch -
hans,
27.11.2019, 16:18
- Revision des FMG: Forderungen von funkstrahlung.ch -
H. Lamarr,
07.11.2017, 23:29
- Revision des FMG: Futter für den Reißwolf - H. Lamarr, 08.11.2017, 21:45
- "Riesen-Genie" im Irrtum? -
H. Lamarr,
11.11.2017, 11:41
- Antwort des Bakom: "Riesen-Genie" nicht im Irrtum! -
H. Lamarr,
16.11.2017, 18:15
- Antwort des Bakom: "Riesen-Genie" nicht im Irrtum! - Alexander Lerchl, 16.11.2017, 20:12
- Antwort des Bakom: "Riesen-Genie" nicht im Irrtum! - hans, 17.11.2017, 14:24
- Notstrom-Präsident Jakob lacht weiter -
H. Lamarr,
18.11.2017, 15:16
- Schweizer Fermeldegesetz: Wer zuletzt lacht ... -
H. Lamarr,
30.11.2019, 21:43
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- Schweizer Fermeldegesetz: Wer zuletzt lacht ... -
H. Lamarr,
30.11.2019, 21:43
- Antwort des Bakom: "Riesen-Genie" nicht im Irrtum! -
H. Lamarr,
16.11.2017, 18:15
- Revidiertes Schweizer Fernmeldegesetz verabschiedet - H. Lamarr, 27.03.2019, 21:34
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H. Lamarr,
03.05.2020, 15:24
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05.11.2017, 20:26