Richter/Buchner-Vortrag: unerkannter Interessenkonflikt (Allgemein)
IZgMF: War das Publikum qualifiziert (Ärzte) oder Laien?
Dorfreporter: Beides, die Fortbildung (2 Punkte) wendet sich auch an „Nichtärztliches Fachpersonal“.
Wie kommt es, dass die Landesärztekammer Baden-Württemberg den Besuch eines Vortrag solcher Referenten auch noch mit zwei Fortbildungspunkten belohnt, statt zwei abzuziehen?
Meine Sicht der Dinge: Klaus Buchner unterliegt einem klaren Interessenkonflikt, er versucht mit seinen Vorträgen der Partei ödp direkt oder indirekt Wähler zuzutreiben. Und bei Karl Richter ist es nicht viel anders, er versucht seinen Verein salonfähig zu machen. Beide sind Selbstdarsteller, beiden kaufe ich die angebliche Sorge ums Wohl der Menschheit nicht ab.
Dass sie dennoch auf dem Kongress auftreten durfte liegt an der laschen Erklärung zu Interessenkonflikten (DOI), die die Landesärztekammer Baden-Württemberg von den Referenten verlangt. Diese DOI fragt allein finanzielle Interessenkonflikte auf drei Ebenen ab:
DOI-Formular der Landesärztekammer Baden-Württemberg
Von einem Interessenskonflikt wird ausgegangen, wenn eine der unten genannten Fakten zutrifft. (Mehrfachauswahl möglich)
Produkt (P)
Der Referent ist angestellt bei einem Unternehmen oder sonstigen Institution oder erhält von diesen ein Honorar, Stipendium, Forschungs- oder Reisekostenunterstützung oder sonstige geldwerte Unterstützung, deren Ausrüstung, Verfahren oder Produkt vorgestellt wird.
Investor (I)
Der Referent hält Geschäftsanteilen und/oder Aktien an einem Unternehmen oder sonstigen Institution, deren Ausrüstung, Verfahren oder Produkt vorgestellt wird.
Berater (B)
Der Referent steht in einem Beratervertragsverhältnis mit einem Unternehmen oder sonstigen Institution, deren Ausrüstung, Verfahren oder Produkt vorgestellt wird.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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