Grafenhausen: Kein Rederecht für Diagnose-Funk-Vertreter (Allgemein)
Eine Gemeinderats-Sitzung ist keine Talkshow mit Überraschungsgästen.
Der Bürgermeister hat einfach und korrekt die Geschäftsordnung seines Gemeinrates angewendet. Wozu er verpflichtet ist.
Wenn die Lokalzeitung vom „verweigerten Rederecht“ schreibt, dann war das wohl eine Feierabend-Journalistin. Ein Rederecht, und zwar zur Sache, haben nur die gewählten Gemeinderäte. Von ihm eingeladenen Experten kann der Bürgermeister das Wort erteilen. Wer nicht in der Tagesordnung
http://www.grafenhausen.de/servlet/PB/menu/1296605_l1/index.html
vorkommt, kommt auch nicht zu Wort. Dies dient dem Schutz des Gremiums vor Beiträgen, auf die sich niemand vorbereiten konnte.
Blamiert hat sich dieser Herr Hensinger, der als Baden-Württemberger das Prozedere eigentlich kennen sollte. Und die BI, die in laufender Sitzung keine Anträge zur Änderung der Tagesordnung stellen kann.
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H. Lamarr,
11.01.2014, 23:55
- Grafenhausen: Kein Rederecht für Diagnose-Funk-Vertreter - KlaKla, 12.01.2014, 05:41
- Grafenhausen: Kein Rederecht für Diagnose-Funk-Vertreter - Trebron, 12.01.2014, 11:43
- Grafenhausen: Kein Rederecht für Diagnose-Funk-Vertreter -
Gast,
29.01.2014, 19:49
- Grafenhausen: Kein Rederecht für Diagnose-Funk-Vertreter - Lilith, 29.01.2014, 22:40
- Grafenhausen: Kein Rederecht für Diagnose-Funk-Vertreter - Kuddel, 30.01.2014, 00:17
- Grafenhausen: Schnelle Lösungen sind nicht in Sicht - Gast, 03.03.2014, 19:21