REFLEX - Chronologie - 1 (Forschung)
[Hinweis: Nach Prüfung bzgl. Verbotsbehauptung wieder frei gegeben am 20.11.2012]
Zuvor Kategorie: Forschung
Chronologie der Tabakforschung bzw. der REFLEX-Studie
Hinweis: Ein Kommentierender Artikel zu diesem Thema ist im Strang „Artikel zu REFLEX“
Anmerkung zu Hauptpersonen:
Franz X. Prof. A. war über Jahrzehnte der Dreh- und Angelpunkt der deutschen Tabakforschung und Koordinator der REFLEX-Studie.
Karl Überla war von 1981 bis 1985 Präsident des Bundesgesundheitsamtes und betrieb eigene Forschungen. Von der Zigarettenindustrie erhielt er Millionen DM für Forschungsaufträge und zehntausende DM für Kritiken an zutreffenden Studien zum Passivrauchen.
Hugo W. Rüdiger war 25 Jahre lang Tabakforscher, bevor er als erstgenannter Autor die REFLEX-Studie veröffentlichte.
September 1999: Norbert Hirschhorn, Berater der Weltgesundheitsorganisation WHO schreibt am 05.09.1999 einen Bericht zur Tabakindustrie (hauptsächlich in Deutschland) mit dem Titel “Shameful Science, Three Decades of the Tobacco Industry’s Hidden Research on Smoking and Health“. Hirschhorn beschreibt auf über 100 Seiten, wie die Tabakindustrie Forscher und Politiker korrumpierte und Forschungsergebnisse verfälschte bzw. unterdrückte. Der Name „Prof. A.“ ist 279-mal erwähnt, die Stiftung „VERUM“ 34-mal.
Hugo Rüdigers Rolle in der Tabakindustrie ist im IZgMF-Forum hier, hier und hier dokumentiert
1980: Takashi Hirayama veröffentlichte 1980 im “British Medical Journal” die erste große Studie, die vermehrten Lungenkrebs bei nichtrauchenden Frauen rauchender Männer zeigte.
September 1981: Prof. A. berichtet, dass eine Kritik an der Hirayamastudie erscheint. Überla stehe einer Fall-Kontroll-Studie zum Thema Passivrauchen sehr kritisch gegenüber, da schon zwei prospektive Studien vorlägen.
April 1982: Überla macht einen Vorschlag zu einer Studie zum Passivrauchen, mit Kosten von 2 Mio DM. Eine solche Studie dieser Art (vom Präsident des Bundesgesundheitsamtes) wäre de facto bindend.
Dezember 1983: Überla forscht zum Passivrauchen und soll bis Anfang 84 eine Kritik an Hirayama veröffentlichen und im April 84 auf einem Symposium in Wien über Passivrauch referieren und diskutieren.
März 1986: Überla wird innerhalb von 3 Monaten ein Manuskript veröffentlichen, in dem die Hirayama-Studie kritisch diskutiert wird.
April 1988: Prof. A.s Artikel zum Passivrauchen in „Der Kassenarzt“ soll für PR-Zwecke gebraucht werden.
Juni 1989: Die EU erlässt die so genannte Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie (89/391/EWG), die die Mitgliedsstaaten verpflichtet, dem Arbeitsschutz der Arbeitnehmer durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften bis spätestens 31.12.1992 nachzukommen.
November 1989: Prof. A. und die Tabakindustrie besprechen am 10.11.89 den Schadstoffindex für Zigaretten, den das Bundesgesundheitsamt bis spätestens März 1990 erwartet.
Februar 1990: Prof. A. und die Zigarettenindustrie genehmigen 10.000 DM für Überla für eine Kritik an einer Studie zum Passivrauch. Der wissenschaftspolitische Ausschuss unterstützt auch Überlas Vorschläge für eine 50.000 DM teure eine Expertenmeinung zum Passivrauchen, die auf einer 100.000 DM teuren Veranstaltung präsentieret werden soll, sowie für eine 700,000 DM teure Studie mit der ein Gegengewicht zu einer parallel laufenden internationalen Passivrauchstudie geschaffen werden soll.
1991: Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Cigarettenindustrie zu den Erfolgen der deutschen Tabakforschung:
„In praktisch allen entwickelten Ländern dieser Welt als auch bei allen zuständigen internationalen Organisationen gelte die Frage der gesundheitlichen Schädigungen durch Passivrauchen als entschieden. Unter wissenschaftlichen Aspekten sei eine solche Schädigung zweifelsfrei anzunehmen. Die einzige wissenschaftliche Gemeinde, in der diese Frage noch offen gehalten werde, sei die Bundesrepublik. Dies sei nicht zuletzt das Verdienst von Professor Prof. A. und der Zusammenarbeit unserer Industrie mit der Wissenschaft.“
November 1992: Entwurf der Forschungs-Strategie der Tabakindustrie: Forschungsförderung basiert auf der öffentlichen Diskussion über den Einfluss des Rauchens und so genannten Passivrauchens auf die menschliche Gesundheit. Gesundheitsgefahren, die dem Rauchen in epidemiologischen Studien zugeschrieben werden, sollen weiter erforscht (auf Molekül- und Zellebenen) und ins Verhältnis zu den allgemeinen Lebensrisiken gesetzt werden.
Anmerkung: Durch die Arbeitsschutzrahmenrichtlinie und den Schadstoffindex werden gesundheitsschädliche Stoffe an Arbeitsplätzen verboten. Dies hat z.B. in den USA zu umfassenden Rauchverboten geführt. Für den Hersteller eines potentiell gesundheitsgefährdenden Stoffes ist es also wichtig, dass die Gefährlichkeit seines Stoffes klein ist im Vergleich zu den allgemeinen Lebensrisiken. Zu den allgemeinen Lebensrisiken gehören auch Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Umweltverschmutzung oder natürliche und künstliche Strahlung.
März 2003: Am 13.03.93 findet die Gründungssitzung der Stiftung VERUM statt.
Oktober 1994: Kongresse der Tabakindustrie laufen schlecht. In Ulm waren 600 Teilnehmer geplant, 30 kamen.