Recht: EU Grundsatzentscheidung - Wertverlust (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 08.01.2008, 13:56 (vor 6136 Tagen) @ underground

Es gibt keinen tatsächlichen Wertverlust durch die in der Nachbarschaft installierte Mobilfunkstation, schon gar keine erhebliche Wertminderung.

All das ist genau so eine unbewiesene und unbeweisbare Behauptung wie alles andere auch.

Das sehe ich ganz anders: Wenn Ihnen potenzielle Käufer explizit wegen der Antenne in der nahen Nachbarschaft abspringen oder den VP deshalb runterhandeln, dann sind Sie zweifellos der Gelackmeierte. Außerdem: Der BGH attestierte schon 2006 Mobilfunkimmobilien das Potenzial, einen - sogar gravierenden - Wertverlust zu erleiden.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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, Wertverlust


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