Juristisches Einseifen der Gemeinderäte Herrischried (Allgemein)
Auszug, Gemeinderatssitzung vom 18.02.2013
Gemeinderat Kühnel (CDU) erkundigte sich nach dem weiteren Vorgehen zum Thema Tetrafunk/Mobilfunk. Er sei verwundert darüber, dass die Angelegenheit nicht in der heutigen Sitzung behandelt werde.
In einer Strahlenmessung, die Privatpersonen am vergangenen Donnerstag bei der Eishalle durchgeführt haben, sei Mobilfunkstrahlung (Mobilfunk und TETRA) erfasst worden, erläuterte Bürgermeister Berger. Eine genaue Signalstärke konnte über das Messgerät jedoch nicht festgestellt werden. In der Badischen Zeitung sei über die Messung berichtet worden.
Bürgermeister Berger stehe weiterhin in schriftlichen Kontakt mit dem Innenministerium. Er habe erneut darum gebeten, einen Referenten, der zu gesundheitlichen Auswirkungen des Mobilfunks Stellung nehmen kann, zu benennen. Eine Erörterung von technischen Fragen in diesem Zusammenhang, sei auch zukünftig nicht vorgesehen. Um einen weiteren Einblick zu erhalten, werde er Ende März an einer Informationsveranstaltung zum Thema „Behörden-, Tetra- und Mobilfunk“ des TÜVs teilnehmen.
Für Gemeinderat Kühnel stellte sich die Situation zwischenzeitlich so dar, dass der Betrieb des Funkmasten ohne einen Nachweis über mögliche gesundheitliche Auswirkungen nicht hätte aufgenommen werden dürfen. Zudem seien Funkstrahlungen von der Weltgesundheitsorganisation als gesundheitsschädigend eingestuft worden. Er regte deshalb an, bis auf weiteres die Ausschaltung des Masten zu fordern.
Die Beweislast liege auf Seiten der Mobilfunkbetreiber, wenn ein Sender in Betrieb gehe, äußerte Bürgermeister Berger. Aufgrund der Tatsache, dass kein gegenteiliges belastbares Gutachten, welches die gesundheitlichen Auswirkungen benennt, existiere, könne eine Abschaltung nicht gefordert werden. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, welche aber lediglich bestätige, dass die in Deutschland vorgeschriebenen Werte eingehalten werden, liege vor.
Die Gemeinderäte Eckert (CDU) und Gottschalk (Grüne) brachten den Vorschlag ein, eine einstweilige Verfügung zur Außerbetriebnahme des Funkmasten zu beantragen. Dies sei vermutlich auch ohne Vorlage eines Gutachtens möglich. Bürgermeister Berger zog in Erwägung, über die Ergreifung von Rechtsmitteln in einer Gemeinderatssitzung Beschluss zu fassen. Die Gemeinderäte sprechen sich jedoch einheitlich für den Vorschlag von Gemeinderat Kühnel aus, sich zunächst über die Möglichkeiten rechtlich beraten zu lassen.
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Dorfreporter,
20.01.2013, 09:22
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