Den künftigen Ausbau der Mobilfunknetzbetreiber sehen (Allgemein)

Gast, Sonntag, 01.02.2026, 22:58 (vor 12 Stunden, 22 Minuten)

Die Bundesnetzagentur ist gesetzlich verpflichtet, besonders sensible Informationen zu schützen. Informationen über den künftigen Netzausbau in Deutschland sind deshalb nur einem bestimmten Kreis zugänglich.

Gebietskörperschaften können für allgemeine Planungs- und Förderzwecke einen Antrag auf Einsicht in die Informationen über den künftigen Mobilfunknetzausbau stellen.

Diese Informationen sind im Infrastrukturatlas (ISA) abgebildet. Über das Portal "Mein Gigabit-Grundbuch" können Sie sich registrieren und einen Antrag zur Einsichtnahme stellen. Einzelheiten der Einsichtnahme, insbesondere zum Schutz der Informationen, werden in den Einsichtnahmebedingungen geregelt.

Die Mobilfunknetzvorausschau stellt die Mobilfunkversorgung in zwölf Monaten, ausgehend vom Erhebungszeitpunkt, dar. Die Darstellung zeigt die voraussichtliche Mobilfunknetzabdeckung mit den Mobilfunkstandards 4G und 5G im Außenbereich. Sie erfolgt getrennt nach Betreibern und zeigt auch die geplanten Mobilfunkstandorte und Suchkreise.

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