2004 - Familie Kind wollte Mobilfunk-Grenzwerte erschüttern (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 14.04.2013, 00:05 (vor 4226 Tagen) @ H. Lamarr

Aus Sicht des hessischen Mobilfunkgegners Alfred Tittmann bahnte sich 2004 mit dem Fall der Familie Kind etwas ganz Großes an. In Omega-News vom 14. September 2004 wirbt Tittmann:

Nehmen Sie sich bitte 10 Minuten Zeit und lesen Sie den z.T. ja auch schon verbreiteten Fall der Familie Kind, Dresden.

Der Familie steht jetzt nur noch der Klageweg offen, ohne Versicherung und ohne eigene finanziellen Reserven.

In einem längeren Telefonat wurde mir dieser Fall noch einmal sehr ausführlich von Herrn Kind erläutert.

Eine weitere Kommentierung des Falles ist unnötig.

Allerdings haben wir es hier mit einem Fall zu tun, der bei exzellenter juristischer Begleitung eine Erschütterung der Grenzwerte und auch evtl. eine positive Grundsatzentscheidung zu erwarten lassen könnte, weil hier nämlich eine medizinische Kausalität zu den Erkrankungen ziemlich klar auf der Hand liegen dürfte und die Richter des VGH's gemäß dem BGH Urteil zu einer anderen Auffassung kommen könnten/müßten.

Wäre dem so, könnte dies ein Präjudizfall für viele von uns werden!

Spenden Sie - rufen Sie Famile Kind an und helfen Sie im Rahmen Ihrer persönlichen bzw. BI- Möglichkeiten.

Knapp drei Jahre später ist der Traum von Tittmann ausgeträumt. Das Verwaltungsgericht Dresden wies im Mai 2007 die Klage der Kinds in I. Instanz ab. Die Reaktion eines über die Kläger verärgerten Spenders ist hier nachzulesen.

Klaus Buchner versuchte zu retten, was zu retten war, und focht im September 2007 um noch mehr Spenden, diesmal für die II. Instanz:

Jetzt besteht eine realistische Chance, dass ein Gericht in der 2. Instanz die Gesundheitsschäden durch Mobilfunk anerkennt, denn 3 Versicherungen haben das bereits in diesem Einzelfall getan. Es liegen nämlich neue Fakten in Form von verschiedener Blutuntersuchungen vor, die bisher noch von keinem Gericht gewürdigt wurden. Weiterhin liegen eindeutige behördliche und wissenschaftliche Stellungnahmen vor. Deshalb hat dieser Prozess für uns aller große Bedeutung. Jedoch ist das finanzielle Risiko für eine Familie allein zu hoch.

Dieser beschwörende Aufruf fand kein Echo mehr. Herr und Frau Kind verzichteten auf den Gang in die II. Instanz und zogen sich aus der Szene der Mobilfunkgegner ebenso schlagartig zurück, wie sie dieser 2004 beigetreten waren. In ihrer aktiven Periode waren die Kinds in der deutschen Anti-Mobilfunk-Szene phasenweise außerordentlich aktiv und öffentlich präsent gewesen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Klage, Recht, ödp, Populismus, Kausalität, Dresden, Kind, Vergangenheit, Mängel, Omega, Bundesvorsitzender


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