Übliche Irreführungen (Allgemein)

RDW ⌂ @, Sonntag, 06.01.2013, 11:31 (vor 4324 Tagen) @ H. Lamarr

Die sogenannte BioInitiative hat ein Update ihres Reports aus dem Jahr 2007 herausgebracht. Herausgeber sind Cindy Sage und David O. Carpenter.

Die (englische) Presse-Information hat Sperrfrist 7. Januar, sie ist jedoch schon jetzt hier einzusehen.

Die Mitwirkenden an der Neuauflage des Reports lassen sich hier nachlesen und scheibchenweise, nämlich pro Kapitel ein PDF, steht der neue Report hier zu Download bereit.

Ob die Neuauflage mehr Substanz hat als die Ausgabe 2007 wird sich erst noch zeigen müssen. Das wird wieder ein Weilchen dauern, da das Werk abermals üppig geraten ist. Schon jetzt lässt sich sagen, dass unter den Mitwirkenden viele der seit langem bekannten Mobilfunkgegner sind, insofern ist nicht mit Überraschungen zu rechnen.

Ich bin immer wieder überrascht, wie leicht es mobilfunkkritische Akteure einem machen, ihre Ergüsse als Irreführungen zu identifizieren.

So wie in diesem Fall z. B. in dem Supplement 2012 zu der Section 24:
Denn hier wird wieder einmal der falsche Eindruck erweckt, als daß sich die 2B-Einstufung hochfrequenter elektromagnetischer Felder hinsichtlich ihres krebserregenden Potentials der IARC auf sämtliche durch Mobilfunkkritiker diskutierte hochfrequente Expositionen bezieht. Es ist zwar beste mobilfunkkritische Tradition, das so zu behaupten, aber es ist einfach nicht wahr und wer darauf beharrt, ist entweder inkompetent oder ein Irreführer.

Man muss einfach nur Originalaussagen der IARC und z. B. von Sage/Carpenter vergleichen, um das schnell zu erkennen:

In der bisher verfügbaren wissenschaftlichen Veröffentlichung zur IARC-Einstufung steht eingangs zwar Folgendes, was von Mobilfunkkritikern offenbar als Freibrief verstanden wird:
"Human exposures to RF-EMF (frequency range 30 kHz–300 GHz) can occur from use of personal devices (eg, mobile telephones, cordless phones, Bluetooth, and amateur radios), from occupational sources (eg, highfrequency dielectric and induction heaters, and high-powered pulsed radars), and from environmental sources such as mobile-phone base stations, broadcast antennas, and medical applications."
Doch weiter hinten steht auch ganz klar, auf was sich die letztendliche Einschätzung ausschließlich bezieht:
"The Working Group concluded that there is "limited evidence in humans" for the carcinogenicity of RF-EMF, based on positive associations between glioma and acoustic neuroma and exposure to RF-EMF from wireless phones.".
und:
"In reviewing studies that addressed the possible association between environmental exposure to RF-EMF and cancer, the Working Group found the available evidence insufficient for any conclusion."

Und eine weitere Klarstellung ist der Pressemitteilung der IARC vom Mai 2011 zu entnehmen, wo ebenso unmissverständlich zwischen beruflicher Exposition, umweltbedingter Exposition (z. B. durch Sendemasten) und der Nutzung von Mobiltelefonen unterschieden wird und die 2B-Einstufung als nur auf der Mobiltelefonnutzung beruhend beschrieben wird.

Und was machen Sage/Carpenter daraus, als ob sie nicht richtig lesen könnten:
"The World Health Organization International Agency for Research on Cancer has classified wireless radiofrequency as a Possible Human Carcinogen (May, 2011). The designation applies to low-intensity RFR in general, covering all RFR-emitting devices and exposure sources (cell and cordless phones, WI-FI, wireless laptops, wireless hotspots, electronic baby monitors, wireless classroom access points, wireless antenna facilities, etc)."
Genau genommen ist das doch eine glatte Lüge.

Interessant ist auch, daß diese Irreführer kein Wort über berufliche Expositionen verlieren, obwohl gerade diese oftmals in grenzwertigen Bereichen liegen und von der IARC sehr wohl erwähnt und disktiert wurden.
Doch damit ist wohl keine öffentliche Aufmerksamkeit zu erregen und alleine darum geht es ihnen offenbar. Nicht etwa um die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen, das ist m.M.n. nur vorgeschoben.

Ich gehe davon aus, daß in dem noch zu veröffentlichen Monograph No. 102 der IARC zu dieser 2B-Einstufung eine Klarstellung erfolgt, doch bis dahin werden Mobilfunkkritiker den o. g. "Freibrief" wohl noch ausgiebig nutzen. Und danach wahrscheinlich auch noch, denn wer beachtet & liest denn schon solche ausführlichen Veröffentlichungen wie die Monographs der IARC und merkt dann, wie sehr er zuvor belogen wurde.

RDW

Tags:
Sage, Irrtum, krebserregend


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