Abmahnung: IZgMF ./. Diagnose Funk - Untätigkeit (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Montag, 04.04.2011, 10:22 (vor 4972 Tagen) @ H. Lamarr

"Sollten es aber zu unbeabsichtigten Urheberrechtsverletzungen oder Fehler auf unserer Seite vorliegen bitten wir diese per Mail mitzuteilen. Wir werden diese dann sofort und umgehend beseitigen."

Angezeigt wurde die Urheberrechtsverletzung Diagnose Funk am 31. März kurz vor Mitternacht. Inzwischen sind ungefähr 3 1/2 Tage verstrichen, passiert ist - nichts.

Das, was Diagnose Funk im Impressum zusichert (Zitat oben) hat mit der praktizierten Realität dieses Vereins nichts zu tun. Die PDFs von der Website zu nehmen ist die Arbeit von wenigen Minuten, das also kann nicht der Grund der Untätigkeit sein.

Diagnose Funk ignoriert bislang die Anzeige der Urheberrechtsverletzung und will anscheinend die gesetzte Frist auskosten. Schlupfloch mag die Formulierung "sofort und umgehend" sein, die wegen ihres Widersinns schon einem Hauptschüler um die Ohren gehauen gehörte, würde der nicht einwenden, sein Onkel sei Jurist ;-).

Ich stelle also fest: Entgegen der Zusicherung im Impressum von Diagnose Funk handelt der Verein bei der Anzeige einer Urheberrechtsverletzung nicht sofort, sondern, wenn überhaupt, umgehend. Dieser "Gelassenheit" in der einen Richtung stehen in der anderen Richtung, wenn sich Diagnose Funk beraubt sieht, ganz andere Töne gegenüber: "Jegliches Verändern, Reproduzieren, Fälschen, Kopieren oder Vervielfältigen der auf dieser Web Site angebotenen Inhalte ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt."

Wie "KlaKla" schon schrieb: zweierlei Maß.

Nächste Haltestelle: 7. April, kurz vor Mitternacht.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
, Doppelmoral


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