Im IZgMF tabu: (Allgemein)

Christopher, Donnerstag, 29.07.2010, 20:15 (vor 5216 Tagen) @ KlaKla

Ich finde es vor allem besorgniserregend, wie hier die "Recht"-Sprechung das Recht auf freie Meinungäußerung (immerhin ein Grundrecht von Verfassungsrang!) einschränkt, ohne daß untersucht wird, ob es sich bei den inkriminierten Aussagen tatsächlich um wahrheitswidrige Behauptungen handelt. Oder wurde auch Anzeige gegen den Autoren der Aussagen wegen Verleumdung gestellt?


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