Laurie Brown: De-Exposition wirkungslos (Elektrosensibilität)

H. Lamarr @, München, Freitag, 25.03.2022, 00:22 (vor 881 Tagen) @ H. Lamarr

Einer Meldung der Bürgerwelle Schweiz zufolge hat in Los Angeles die Lehrerin Laurie Brown vor Gericht durchgesetzt, dass ihr Arbeitgeber ihre "Elektrosensibilität" gegenüber W-Lan als Behinderung anerkennen muss.

Mit belegfreien andekdotischen Fallschilderungen versuchen überzeugte Elektrosensible die Behauptung zu stützen, De-Exposition, also der Entzug von Funkeinwirkung, sei der Königsweg, um Betroffene innerhalb kürzester Zeit von ihren Beschwerden zu befreien. Die WHO sieht dies anders und rät in ihrem Factsheet 296, dem Drängen von "Elektrosensiblen" auf De-Exposition nicht zu folgen. Der Fall der Lehrerin Laurie Brown bestätigt die Auffassung der WHO.

Die US-Anwaltskanzlei Boutin Jones Inc rollte den Fall Brown im März 2021 noch einmal auf und berichtete in einer Abhandlung über Details, die bislang nicht zur Sprache kamen. Hier der für De-Exposition relevante Auszug:

[...] Nach Browns EHS-Diagnose stellte sie im Mai 2015 einen formellen Antrag auf Abhilfemaßnahmen durch ihren Arbeitgeber LAUSD (Los Angeles Unified School District), der sich daraufhin bereit erklärte, einige Maßnahmen zu ergreifen: Der Arbeitgeber schaltete die Wi-Fi-Zugangspunkte in Browns Klassenzimmer und einem angrenzenden Klassenzimmer ab und die Lehrerin konnte Prüfungen in einem festverdrahteten Computerlabor mit ausgeschaltetem Wi-Fi abhalten. Doch diese Bemühungen zeigten keine Wirkung. Im August 2015 schrieb Browns Arzt, eine "zunehmende EMF-Empfindlichkeit [EHS] würde Brown beeinträchtigen". In den nächsten Monaten traf LAUSD weitere Vorkehrungen, um ihre Exposition gegenüber Wi-Fi zu verringern, einschließlich der Abschaltung der Router in Browns Klassenzimmer und den angrenzenden Klassenzimmern, aber Brown litt weiterhin unter EHS-Symptomen.

Browns Arzt schrieb sie schließlich vom 3. September 2015 bis zunächst zum 16. November 2015 krank, später bis zum 14. Juni 2016, mit der Ansage an den Arbeitgeber, dass sie nach ihrer Rückkehr "mit minimaler Wi-Fi-Exposition" arbeiten könne. Browns Symptome besserten sich während ihrer Beurlaubung nicht. [...]

Im englischen Original sind die einzelnen Passagen mit Quellenhinweisen versehen, so dass anzunehmen ist, die drei Autoren haben sich keine unbelegten Behauptungen aus den Fingern gesaugt. Aber: Im Kontext der Krankschreibung bis 14. Juni 2016 konnte ich die Darstellung der Autoren, Browns Symptome hätten sich während ihrer Beurlaubung nicht gebessert, im Urteil nicht finden, möglicherweise steht dies an anderer Stelle. Das muss ich noch prüfen. Da das Urteil aber 27 Seiten umfasst, dauert das noch ein Weilchen.

Die lange Abwesenheit Browns von ihrer Schule ist allein noch kein Beleg für Deexposition, sie könnte auch zuhause befeldet worden sein. Dagegen spricht, dass a) die Lehrerin vor ihrer Krankschreibung nur in der Schule Symptome entwickelte, b) meinen Beobachtungen nach jeder überzeugte "Elektrosensible" sich mindestens einen Elektrosmog-Detektor besorgt, um Exposition messtechnisch erfassen und gezielt feldarme Zonen aufsuchen zu können und c) bereits die vollzogene De-Exposition in der Schule keine Wirkung zeigte.

Gemäß dieser Seite ist Laurie Brown nicht mehr Lehrerin an der Millikan Middle School. Eine Recherche über ihren Verbleib nach dem Urteil führte soeben zu null Resultat. Sie ist wie vom Erdboden verschwunden. Dies deutet darauf hin, dass die Lehrerin und ihr Arbeitgeber sich einvernehmlich auf eine Abfindung geeinigt und getrennt haben. Spekulation: Möglicherweise war dies das Ziel, das Brown mit ihrer Klage anstrebte.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
EHS-Geschichte, Anekdote, Idiopathie, Factsheet 296, De-Exposition, Abwesenheit


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