Arbeitsrecht: Obi-Urteil unbedenklich (Elektrosensibilität)

H. Lamarr @, München, Freitag, 20.12.2019, 15:35 (vor 1728 Tagen) @ H. Lamarr

Das in mehrfacher Hinsicht bedenkenswert bedenkliche höchstrichterliche Urteil wird voraussichtlich noch in einer juristischen Fachzeitschrift behandelt werden.

Ich habe mir das Urteil durchgelesen, da ist für mich nichts "bedenkenswert Bedenkliches" zu erkennen. In einem umstrittenen Punkt gibt das Bundesgericht Obis sogar recht, denn entgegen der Feststellung des kantonalen Obergerichts, die W-Lan-Leistung sei von Obis Arbeitgeber reduziert worden, ist nach Darstellung des Bundesgerichts nicht ersichtlich, wie die Vorinstanz zu dieser sachlich falschen willkürlichen Darstellung kam. Tatsächlich wurde die W-Lan-Leistung durch den Arbeitgeber nicht reduziert. Dies aber zurecht, befanden die Bundesrichter, weil dadurch der Betrieb bzw. die andern Mitarbeiter unzumutbar eingeschränkt worden wären.

Wenn überhaupt Bedenkliches in dem Urteil drinsteht, dann mMn zum Nachteil von Herrn Obi. Das ist auch der Grund, warum ich nicht auf das Urteil verlinke, Obi hat so schon genug Ärger am Hals.

Es würde mich wundern, wollte ein spitzfindiger Winkeladvokat tatsächlich versuchen, das Urteil schlecht zu reden.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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