Adlkofer unterliegt vor dem OLG Hamburg im Prozess gegen die SZ (Allgemein)

Alexander Lerchl @, Mittwoch, 05.06.2019, 19:42 (vor 1904 Tagen)

In der Verhandlung vor dem OLG zeichnete sich schon ab, dass es für Adlkofer und seinen Anwalt Skrabal nicht gut ausgehen würde. Und es ging auch nicht gut aus. Gestern wurde das Urteil verkündet. Das Urteil der Vorinstanz wurde aufgehoben, die Klage von Adlkofer abgewiesen.

Es sieht derzeit schlecht aus für den alten Herrn, Ex-Tabak-Lobbyist, Koordinator der REFLEX-Studien, er war übrigens in Hamburg bei der Verhandlung zugegen.

Was der Vorsitzende Richter Buske in der Verhandlung zu sagen hatte, zeugte davon, dass sich die Kammer mit der Thematik sehr gründlich befasst hat, u.a. wurden die gescheiterten Replikationsversuche von Prof. Speit aus Ulm thematisiert. Adlkofer versuchte noch, die Richter davon zu überzeugen, dass die Ergebnisse der REFLEX-Studien (gemeint waren die Wiener DNA-Strangbrüche mit den unerhörten Effekten auf die DNA und die noch viel unerhörteren geringen Abweichungen :yes:) durchaus reproduziert worden seien (was sie ja nun nicht sind ...), es hat aber alles nichts genützt.

Mit der Glaubwürdigkeit der REFLEX-Ergebnisse war es ja nie gut bestellt, das Urteil hat noch mal ein deutliches Signal gesendet.

--
"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert

Tags:
Klage, Reflex, Adlkofer, Glaubwürdigkeit, Replikation, Hamburg, OLG, Buske

Adlkofer unterliegt vor dem OLG Hamburg: Fragen des Anstands

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 05.06.2019, 23:19 (vor 1904 Tagen) @ Alexander Lerchl

Gestern wurde das Urteil verkündet. Das Urteil der Vorinstanz wurde aufgehoben, die Klage von Adlkofer abgewiesen.

Wurde ja langsam auch mal Zeit. Ist dieses Urteil rechtskräftig?

Ich bin gespannt: Wird Adlkofer auch dieses Urteil wie seine anderen Trophäen mit einer seiner polemischen "Dokumentationen" verarbeiten? Eigentlich gebietet ihm dies schon der Anstand, denn seine "Dokumentation" anlässlich des Urteils in erster Instanz ist seit gestern nicht mehr das Papier wert, auf das man sie drucken könnte, eine Löschung, Aktualisierung oder Berichtigung wäre Pflicht.

Und wie steht es mit Diagnose-Funk? Der Verein verbreitet eine andere Adlkofer-"Dokumentation" in der zu lesen ist:

Am 18.01.2013 verurteilte das Landgericht Hamburg die SZ, …es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes (…) zu unterlassen zu behaupten und/oder zu verbreiten und/oder behaupten und/oder verbreiten zu lassen: „Die Ergebnisse (sc. Der REFLEX-Studie) konnten so allerdings nie von anderen Labors reproduziert worden.“

Sechs Jahre war der besagte Satz verboten, seit gestern ist er wieder erlaubt. Wird der Verein über seinen Schatten springen und darüber berichten? Auch dies ist eine Frage des Anstands, um zu verhindern, dass schrecklich ignorante Sendemastengegner irrtümlich Desinformation tanken.

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Klage, Strategie, Diagnose-Funk, Reflex, SZ, Berichtigung, Stiftung Pandora, FakeNews

Adlkofer unterliegt vor dem OLG Hamburg im Prozess gegen die SZ

Alexander Lerchl @, Sonntag, 09.06.2019, 20:09 (vor 1900 Tagen) @ Alexander Lerchl

Nachzutragen ist noch, dass nach meinen Informationen der Streitwert bei rd. 30.000 € lag und damit die Kosten des Rechtstreits ca. 14.500 € betrugen, vorausgesetzt, es wurden nur die normalen Anwaltskosten (nach Streitwert, nicht nach Stundensätzen) fällig. Was ich allerdings anzweifle. Ach ja, die Revision wurde nicht zugelassen.

--
"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert

Tags:
Klage, Adlkofer, Hamburg, OLG

Adlkofer unterliegt vor dem OLG Hamburg im Prozess gegen die SZ

H. Lamarr @, München, Sonntag, 09.06.2019, 23:44 (vor 1900 Tagen) @ Alexander Lerchl

Nachzutragen ist noch, dass nach meinen Informationen der Streitwert bei rd. 30.000 € lag und damit die Kosten des Rechtstreits ca. 14.500 € betrugen ...

Hmm, dann wird es jetzt wohl bald einen Spendenaufruf in der Szene geben :-).

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum