Euthanasie-Anfragen von überzeugten Elektrosensiblen (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 01.05.2015, 13:19 (vor 3427 Tagen) @ charles

Es gibt zur Zeit auch *Euthanasie-Anfragen*, wovon einige wegen EHS genehmigt worden sind.

Das glaube ich Ihnen nicht, "Charles". Nicht etwa, weil Sie Ihre Behauptung selbstverständlich nicht belegen werden, sondern weil sich ein Arzt auch in den Niederlanden strafbar macht, wenn er einem Menschen wegen angeblicher "Elektrosensibilität" aktive Sterbehilfe leistet. Wie Sie wissen gibt es trotz gegenteiliger Behauptungen bis heute kein anerkanntes Verfahren, das "Elektrosensibilität" gegenüber schwachen Funkfeldern objektiv (kausal) nachweisen könnte. Aus meiner Sicht wird es ein solches Verfahren auch nie geben, denn eine psychische Erkrankung entzieht sich der messtechnischen Beobachtung.

Hintergrund
Aktive Sterbehilfe - Rechtslage in den Niederlanden/Holland

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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