BNetzA winkt bei CT1+ ab (Allgemein)

Gast, Mittwoch, 11.10.2006, 22:24 (vor 6545 Tagen) @ balu2003

Verbraucher, die anstelle eines DECT-Telefons ein Gerät des CT 1+-Standards bevorzugen, sollten auch weiterhin die Möglichkeit haben, diesen Standard zu nutzen.

Folgender Link der Bundesnetzagentur verdeutlicht nochmal die Aussage, dass der Betrieb von CT1+/CT2 nach dem 31.12.2008 unzuläassig ist:

BNetzA-FAQ zu Schnurlostelefonen

Nachricht von Klaus Böckner

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