Mobilfunkempfehlungen: das schweizer Dialogmodell (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 22.04.2015, 10:46 (vor 3407 Tagen)

Im März 2013 verabschiedete in Bern die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) der Schweizer Kantone Empfehlungen zur Bewilligung von Mobilfunkanlagen (PDF, 7 Seiten, deutsch).

Ziel dieser Empfehlungen ist es, die betroffenen Stellen – insbesondere die kantonalen und städtischen NIS-Fachstellen und letztlich die Gemeinden – bei der Bewilligung von Mobilfunkanlagen zu unterstützen. Es sollen möglichst einheitliche Kriterien für einen effizienten Vollzug gelten, welche die Behörden entlasten, aber ebenso die Mobilfunkbetreiberinnen. Der Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung und Verfahrensrechte werden nicht beeinträchtigt. Gültig bleibt der Leitfaden Mobilfunk für Gemeinden und Städte, hrsg. vom Bundesamt für Umwelt (BAFU), BPUK u.a., 2010.

Der Bund regelt den Immissionsschutz und die vorsorgliche Emissionsbegrenzung der Mobilfunk-Strahlung abschliessend. Im Rahmen ihrer bau- und planungsrechtlichen Zuständigkeiten sind Gemeinden jedoch befugt, Bau- und Zonenvorschriften in Bezug auf Mobilfunkanlagen zu erlassen, soweit ein ortsplanerisches Interesse besteht. Dabei sind die Bundesvorgaben, nebst der Umweltschutzgesetzgebung vor allem das Fernmelderecht, zu beachten, welche den planerischen Spielraum deutlich einschränken: Das Bundesgericht hat sich wiederholt zu diesem planerischen Spielraum geäussert. Als Steuerungsinstrumente der Gemeinde bezüglich Standortwahl von Mobilfunkanlagen kommen grundsätzlich verschiedene Instrumente in Betracht, eines davon ist das sogenannte Dialogmodell. Dies wird empfohlen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Schweiz, Dialog-Verfahren

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