Bestrahlung der Wohnung "illegal" (Allgemein)

RDW ⌂ @, Samstag, 22.01.2011, 18:17 (vor 4957 Tagen) @ Doris

Da solche Vorschläge ja auf große Begeisterung stoßen und die Machbarkeit nicht hinterfragt wird (--> http://forum.gigaherz.ch/viewtopic.php?t=33123 )
würde ich eine kompetente Auseinandersetzung zu der tatsächlichen Strahlenbelastung der Bevölkerung bei der Umsetzung des Vorschlags von Richter
Budzinski begrüßen.
Selbst mir, als technisch nicht sonderlich bewandert, fällt da einiges ein, warum der Vorschlag von Richter Budzinski eher naiv als kompetent ist.

Aber wir haben gute Leute hier, die das anschaulich aufzeigen können.

Es ist eigentlich ganz egal, womit man seine Argumentation gegen die Ansichten dieses ehemaligen Richters beginnt, es kommt nur Eines dabei heraus:
Ich empfinde diese Ansichten als nicht nur naiv, sondern als regelrecht albern und nicht im Mindesten mehr als über Kindergartenniveau hinaus durchdacht. Meiner Ansicht nach ist das der Tiefpunkt der Selbstdarstellung eines Menschen, der einst über andere urteilen durfte. Absolut bedenklich, wie ich finde und zudem leider keine Ausnahme.

Mögliche Ansatzpunkte einer solchen Argumentation wären:
- Wie soll (Mobil-)Funk denn je funktionieren, wenn bereits der allernächste Nachbar eines Senders Anspruch darauf hätte, dass sozusagen "nichts" davon bei ihm in der Wohnung ankommt?
- Weshalb nur Mobilfunk und nicht z. B. auch Radio- und Fernsehsender?
- Weshalb nicht jede beliebige andere Quelle vermeintlich schädlicher Immissionen beliebiger Art?
- Wo würde man denn eine Grenze legen? Bei Null?

Aber es ist wirklich nicht der Mühe wert und man muss nicht jeden Leichtgläubigen oder Verirrten vor seinen eigenen Fehlern und deren Konsequenzen beschützen.

RDW


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