Information der Mobilfunkgegner kritisch betrachtet (Allgemein)

Gast, Dienstag, 10.02.2009, 15:49 (vor 5669 Tagen)
bearbeitet von Gast, Dienstag, 10.02.2009, 16:10

Angst vor Down-Syndrom

Mobilfunk Bürgerforum e.V. & Verein zum Schutz der Bevölkerung vor Elektrosmog e.V., Stuttgart verbreite ein Dokument welches Bürger aufschreckt und verunsichern könnte. Dem Bürger wird dieses Dokument für die Auseinandersetzung um Mobilfunkmasten nahe gelegt.

Fehldeutungen der Original Quelle können den Laien in peinliche Erklärungsnot bringen.

So schreiben die Verfasser:
Die ICNIRP-Richtlinien selbst sagen aus, dass der Grenzwert nur vor „kurzfristigen, unmittelbaren gesundheitlichen Auswirkungen“ durch „erhöhte Gewebetemperaturen“ (S.48) schützt. Alle Fachleute sind sich einig, dass von dem Masten keine Wärmegefahr ausgeht. Die Grenzwerte schützen vor etwas, was letztlich gar keine Gefährdung darstellt. Das wäre so, als würde man die Wirkung und Höhe radioaktiver Strahlung mit dem Thermometer statt mit dem Geigerzähler messen. Die Gefahr geht von der biologischen, nicht - thermischen Wirkung der Strahlung aus, v.a. den Langzeitwirkungen. In den ICNIRP – Richtlinien, an denen sich die Bundesregierung orientiert, wird diese eigentliche Gesundheitsgefährdung durch die Strahlung beschrieben :
- Ein erhöhtes Risiko bei Arbeitnehmerinnen an Fehlgeburten, Geburtsfehlern und Down Syndrom (S.67)
- Ein erhöhtes Krebsrisiko bei Angehörigen des Militärs (S.68) und in vielen Tierversuchen (S.71)
- die Gefahr von Gehirnschäden durch die Öffnung der Blut-Hirnschranke wird als bewiesen angesehen (S.70,73)
- der „Mikrowellenhöreffekt“, also das Ohrensausen bis zur Entwicklung zum Tinnitus wird auch als bewiesen angesehen(S.72)


Im Original steht:

Sieben Studien über Auswirkungen auf die Schwangerschaft bei berufstätigen Frauen, die am Arbeitsplatz einer Mikrowellenbestrahlung ausgesetzt waren, sowie auf Geburtsfehler bei deren Nachkommen ergaben allerdings sowohl positive als auch negative Ergebnisse. Bei einigen der größeren epidemiologischen Studien über Kunststoffschweißerinnen und Physiotherapeuten, die mit Kurzwellen-Diathermiegeräten arbeiten, gab es keine statistisch signifikanten Auswirkungen hinsichtlich der Zahl der Abgänge oder Mißbildungen beim Fötus (Källen et al. 1982). Dagegen fand man in anderen Untersuchungen an ähnlichen Zahlen von Arbeitnehmerinnen ein erhöhtes Risiko an Fehlgeburten und Geburtsfehlern (Larsen et al. 1991; Ouellet-Hellstrom und Stewart 1993). Bei einer Untersuchung mit männlichen Beschäftigten in der Radartechnik konnte keine Verbindung zwischen der Mikrowellenexposition und der Gefahr für die Nachkommen, am Down-Syndrom zu erkranken, festgestellt werden (Cohen et al. 1977).

((Hinweis Moderator: Titel des Diskussionsstrangs nachträglich geändert))

Tags:
ICNIRP, BI, Tierversuch, Analyse, Klarstellung, Hensinger, Tatsachenverdrehung, Stewart, Panikparolen, Groschupp, Mobilfunkgegner, ICNIRP-Richtlinien, Stammtisch, Down-Syndrom, Fehlgeburt, Unsachlichkeit, Fehlerhaftigkeit, Fehldeutung


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