Volle Rehabilitation des Sachverständigen Jungwirth (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Montag, 11.03.2019, 21:03 (vor 1988 Tagen) @ H. Lamarr

Am 23.08.2017 hieß es im IZgMF-Forum:

Es bahnt sich ein bizarres Schauspiel an: Die Stromgegner lassen eine Expertenmeinung nur soweit gelten, solange sich diese Meinung mit der ihren deckt. Da "echte" Experten den Stromgegnern die gewünschte Meinung nicht liefern, weichen die Gegner auf Pseudoexperten und verblasste "Titelträger" aus Deutschland aus. Weber fungiert in diesem Schauspiel als Sprachrohr der Stromgegner.

Anlass war ein tendenziöser Artikel von Wolfgang Weber in der österreichischen Boulevardzeitung "Krone" über den Sachverständigen Jungwirth. Dem Artikel zufolge äußerten sich die Deutschen Elektrosmog-Granden Adlkofer, Frentzel-Beyme und Hecht abfällig über die Fachkompetenz des Sachverständigen. Die nach jedem Strohhalm greifenden Beschwerdeführer brachten diese Zweifel prompt in die Verhandlung mit ein. Das BVwG rügte diesen untauglichen Versuch einer Entwertung in seiner Urteilsbegründung ungewöhnlich scharf:

[...]
Zur behaupteten Befangenheit und/oder mangelnden Fachkunde des SV Humanmedizin


Die Befangenheitsvorwürfe gegenüber dem SV Humanmedizin (Dr. Jungwirth) beziehen sich im Wesentlichen auf seine fachkundlichen Ausführungen zu den Auswirkungen des Starkstromleitungsvorhabens auf die Gesundheit. Der SV gehe von diversen Prämissen aus, die eindeutig dem Stand der medizinischen Wissenschaften widersprechen würden.

Wie bereits im Rahmen der Auseinandersetzung mit den widerstreitenden gutachterlichen Stellungnahmen zum Fachbereich Humanmedizin aufgezeigt, wird von Seiten des SV im Rahmen des Beweisfragenkataloges zu den Beschwerdevorbringen in Bezug auf das bisherige Verfahrensergebnis und schließlich in der mündlichen Beschwerdeverhandlung zu den wiederholt aufgeworfenen Themen Stellung bezogen und umfassend begründet, warum in Abstimmung mit anderen relevanten Fachbereichen keine Gesundheitsgefährdung gegeben ist. Auf die diesbezüglichen Ausführungen zum Punkt Feststellungen/Beweiswürdigung zum Fachbereich Humanmedizin wird verwiesen.

Im Wesentlichen wird seitens der BF die Fachkompetenz bemängelt, die auch zu einer Strafanzeige gegen den SV führte. Eine Strafanzeige stellt grundsätzlich keinen Grund dar, an der fachlichen Befähigung des SV zu zweifeln, noch, eine Befangenheit daraus abzuleiten. Das Strafverfahren ist in der Zwischenzeit eingestellt. Die BF 62 gründet ihren Befangenheitsvorwurf in Wahrheit auf das Vorliegen einer ihr nicht genehmen anderen fachlichen Meinung.
[...]

Obwohl sie namentlich nicht genannt werden, stehen die drei greisen deutschen Jungwirth-Kritiker jetzt ebenso als begossene Pudel da wie Beschwerdeführer 62.

[Admin: Identität des BF 62 nachträglich gelöscht am 11.03.19, 23:50 Uhr]

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Klage, Recht, Entwertung, Weber, Sprachrohr, Befangenheit, Salzburgleitung, Boulevardzeitung, Jungwirth, Strafanzeig


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