Nur gefühlt: Immobilien-Wertverlust durch Sendemasten (Allgemein)

Thomas G., Donnerstag, 09.12.2010, 10:08 (vor 5031 Tagen) @ KlaKla

Guten Tag, Klakla,

Die Wertermittlung einer Immobilie soweit mir bekannt, ist klaren Vorgaben unterstellt. Eine Immissionsprognose gehört meines Wissens nicht dazu.

Von einer Immissionsprognose war nicht die Rede.

Das sich jedoch so eine Immissionsprognose positiv/negativ auf den Kaufpreis einer Immobilie auswirken kann leuchte mir ein. Denn man kann damit eine Immobilie künstlich auf/abwerten je nach Interesse. Vor Gericht denke ich hat so eine Prognose nur Aussicht auf Erfolg, wenn der Grenzwert überschritten wird.

Wenn der Wertabschlag aufgrund einer Immissionsprognose begründet werden soll, stimme ich Ihnen zu. Das Gericht beruft sich auf nachvollziehbare Begründungen eines möglichen Wertabschlages. Ist es für das Gericht nachvollziehbar, ist der Marktabschlag marktkonform und somit gerechtfertigt.

Zur Info sei erwähnt, dass ich als vereidigter Richter beim Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach - Bausachen - ehrenamtlich tätig bin.

Thomas G.

Tags:
Schöffe


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