Recht: Lohnt sich klagen? (Allgemein)

Gast, Mittwoch, 25.04.2007, 08:52 (vor 6349 Tagen)

Juristischer Widerstand vor Gericht lohnt sich
16.04.2007

Juristischer Widerstand und Klagen vor Gericht lohnen sich. Ch. Scheiner
!

Herr A.G. und seine Eltern klagten gegen den Freistaat Bayern und die Betreiberfirma E-Plus. E-Plus hatte im Jahr 1994 in 17m Entfernung vom Wohnhaus der Familie in einer Gemeinde in Oberbayern ihre Mobilfunk-Antenne auf einem nachbarlichen Gebäude installiert. Die Familie G. litt darauf unter extremen Schlafstörungen, seit dem Jahr 1999 sahen sich die Eltern des Klägers gezwungen, auswärts zu schlafen. Aber auch der Aufenthalt in der Wohnung tagsüber mit Strahlenwerten (Leistungsflussdichte) von 900nW/cm2* war gesundheitlich extrem belastend: Die Mutter des Klägers entwickelte fünf Jahr nach Inbetriebnahme der Sendeanlage ein Nierenkarzinom, das zur operativen Entfernung einer Niere führte.

Auch der Kläger selbst litt seit Installation der Antenne unter schweren Schlafstörungen - beklagt wurden vor allem ein völliges Wegfallen des Tiefschlafes. Neben dem damit zusammenhängenden chronischen Erschöpfungssyndrom bei labormäßig nachgewiesener erheblicher Melatoninreduktion (im Morgenurin) waren zudem ein permanenter beidseitiger Tinnitus (hochfrequente Ohrgeräusche) besonders quälend.
Trotz schlechter Erfolgsprognose entschloß sich Familie G. zur Klage gegen den Freistaat Bayern und die Betreiberfirma. Das Mandat erhielt ein mutiger Umwelt-Rechtsanwalt aus Norddeutschland. Mehr ...

* 900 nW/cm² = 9 mW/m²

Quelle: Diganose Funk

Frage, wenn die Aussage von Dr. Scheiner stimmt, warum klagen nicht viel mehr Menschen?
Wer kann mir einen Anwalt nenne, der nachweislich Mobilfunkprozesse gewonnen hat?

Tags:
Klage, Krebs, Recht, Scheiner

Recht: Unterschiedliche Sicht der Dinge

KlaKla, Freitag, 27.04.2007, 13:46 (vor 6347 Tagen) @ Gast

Interessanter Streit zweier Mobilfunkkritiker.
Der eine rät zum klagen der andere rät zur Vorsicht bzgl. Klagen.
Zum klagen rät ein angeblicher Jurist. Er ist selbst betroffen. Auf die Frage, ob er selbst geklagt hat, und wie es in seinem Fall ausgegangen ist, darüber schweigt er in dieser Diskussion. Will der angebliche Jurist nur eine Lawine von Prozessen auslösen, damit seine Aktivitäten mehre Beachtung finden?
Lesen Sie selbst ...

Aus dem Hartenstein Newsletter 070228 - EMFLvh-2887 - RE: 2876

Dr. jur. Erwin Tripes, Oberdörfl, 26.2.07

Sg. Herr Hartenstein!

In Österreich besteht mMn derzeit die einzige Möglichkeit darin, den jeweiligen Grundeigentümer, Wohnungseigentümer, etc. von dessen Eigentum Strahlungsimmissionen ausgehen, auf Unterlassung zu klagen, wenn diese Immission das ortsübliche Maß überschreitet.
Dies wird wohl regelmäßig dann zutreffen, wenn etwa bisher kein Mobilfunksender gestrahlt hat, oder etwa ein neuer Sender dazugekommen oder ein alter verstärkt worden ist. Dieser Unterlassungsanspruch leitet sich aus dem ABGB § 364 Abs. 2 ab. Derartige Klagen sind zB in Salzburg anhängig. Schadenersatz kann ebenso geltend gemacht werden, sobald ein solcher bewiesen wird, was derzeit wegen der divergierenden Wissenschaftslage noch etwas schwierig erscheint. Da in Deutschland glaublich ähnliche Nachbarrechtsnormen gelten, müßte diese Frage durch deutsche Anwälte geprüft werden.

MfG E.Tripes

Eva Marsalek - PMI - 28.2.2007

Sehr geehrter Herr Dr. Tripes,
bereits 10 Jahre vor Ihnen hat Univ. Prof. Dr. Kerschner, Institut für Umweltrecht der Univ. Linz, die Unterlassungsklage gegen Mobilfunksender propagiert, zu einem Zeitpunkt, wo es noch wesentlich wahrscheinlicher als heute war, dass ein potentieller Kläger vor Einbringung der Klage noch niemals von einem Mobilfunksender zwangsbeglückt war... dh. dass diese Klagen nach Ihren Ausführungen unzweifelhaft gewonnen hätten werden müssen.

Leider ist dem nicht so.
Einer der Richter wies eine derartige Klage übrigens sofort mit der Begründung, "dann müsste man jede neue Technologie verbieten" ab.... und trotz Gang in die Instanzen und jahrelang dauernder Verfahren ist eine Unterlassungsklage nicht so einfach, wie Sie die Causa darstellen. Von den Kosten einmal ganz abgesehen.

Jedenfalls empfehle ich jedem potentiellen Kläger, sich vor Klageinbringung Klarheit über seinen finanziellen "Atem" für ein derartiges Verfahren (mit sehr ungewissem Ausgang) zu verschaffen, denn ohne Sachverständigen-Gutachten wird's nicht gehen... Rechtschutz-Deckungen sind betragsmäßig limitiert und jedenfalls bei weitem nicht ausreichend für ein derartiges Verfahren... und Richter haben die Eigenschaft, sich u.a. auch an bereits entschiedenen Verfahren zu orientieren....

Nachdem Sie, sehr geehrter Herr Dr. Tripes, wie ich mich zu erinneren
glaube, aber selbst von einem Sender betroffen sind, würde mich interessieren, ob Sie selbst eine Unterlassungsklage eingebracht haben bzw. wie diese entschieden wurde.

Betreffend Ihrer Information auf Ihrer Webpage "Nach neuester Rechtsprechung
des OGH steigen nun jedoch obendrein die Chancen, zumindest aus nachbarrechtlicher Sicht, derartige Immissionen zu verhindern, sprunghaft an" ersuche ich Sie daher dringend, uns allen die Geschäftszahl dieses richtungsweisenden OGH-Urteils bekanntzugeben und danke Ihnen bereits im Voraus dafür!

Mit freundlichen Grüssen
Eva Marsalek - PMI

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
Unterlassungsklage, Marsalek, Tripes

Recht: Unterschiedliche Sicht der Dinge

KlaKla, Freitag, 27.04.2007, 13:48 (vor 6347 Tagen) @ KlaKla

Aus dem Hartenstein Newsletter 070228 - EMFLvh-2887 - RE: 2876

Sv. Frau Marsalek!
Aus Ihren Zeilen an Herrn Mag. Sandriesser, ebenfalls via Hartenstein zu mir gelangt, ist für mich der Eindruck des Bedauerns entstanden, daß die ggstdl. Kommunikation über den Umweg Deutschland läuft. Der Grund, weshalb ich mich zum Thema Elektrosmog mit Fragen, etc. nicht mehr an Sie gewendet habe, liegt darin, daß Sie mir szt. klar bedeutet haben, nicht weiterhin gratis mit Auskünften zur Verfügung stehen zu können. Deshalb habe ich mir andere Informationsquellen gesucht.

Ungeachtet dessen können Sie aber gerne - gratis - den dreiseitigen Infobrief an Nachbarn von der Website risiko-elektrosmog herunterladen. Allenfalls ist es auch für geplante Aktionen in Klosterneuburg nützlich, wenn Sie auf den Briefwechsel mit Mag. Sandriesser und insbesonders den darin zitierten Vortrag des Umweltbischofs über ethische Geldanlage zurückgreifen, ebenfalls im Gratisangebot enthalten. (im Archiv der zit. Website). Der Erwähnte Vortrag liefert insbesonders Argumente gegen eine materialistische Einstellung des Stiftes Klosterneuburg und seines Abtes. Allenfalls ist es auch nützlich, wenn sich die von Ihnen erwähnte Bürgerinitiative, mit Ihrer fachlichen Unterstützung, gleichzeitig an die Österr. Bischofskonferenz wendet. Dies hat auch in Kärnten binnen kürzester Zeit zu einem Umdenken des Umweltbischofs geführt.

MfG
Erwin Tripes

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Sehr geehrter Herr Dr. Tripes,
die Wahrheit betr. Trennung unserer Mobilfunk-Wege liegt sicherlich nicht an "gratis oder nicht gratis", sondern viel mehr aufgrund unterschiedlicher Anschauungen "Bürgerwelle oder nicht".... Jedenfalls unterstützt die PMI als gemeinnütziger Verein Betroffene grundsätzlich kostenlos, solange es sich um telefonische und/oder e-mail-Anfragen handelt. Unterstützung vor Ort, also z.B. bei Ihnen in Kärnten, können wir aber aufgrund der anfallenden Reisekosten etc., nicht ohne Unkostenersatz anbieten.

Natürlich vertrete ich, und dies schon seit Jahren, die Ansicht, dass es sich bei Kirchen und kirchl. Institutionen als Bestandgeber von Mobilfunksendern nicht ausschließlich um die Frage, ist die Mobilfunk-Strahlung gesundheitsbeeinträchtigend oder nicht, handelt, sondern auch um eine ethische und "moralische" Frage, insbesondere dann wenn z.B. Pfarrer es nicht der kath. Nächstenlieben-Mühe wert finden, ihre Gläubigen (Anrainer) über die neue Nachbarschaft aus dem Kirchturm zu informieren, im Konsens zu errichten sondern ihre Gläubigen vor vollendete Tatsachen stellen.

Allerdings ist das Leben bunt und hat nicht nur die Farben schwarz+weiß, damit meine ich, dass "kein Sender im Kirchturm", wie der Fall in Kierling wieder einmal drastisch vor Augen führt, das Problem an sich nicht löst, weil es eben neben Kirchen auch weitere Grundstückseigentümer gibt, egal ob nun Stift oder Private, die potentielle Alternativbestandgeber darstellen.

Dh wenn man die Problematik ausschließlich unter dem Aspekt des Gesundheitsschutzes = Minimierung der Strahlung.... - betrachtet, könnte sich ein Kirchturmsender als gar nicht so schlechter Standort herauskristallisieren, Bedingung: der Bestandsgeber Pfarrer fixiert entsprechende Vereinbarungen (natürlich konkreter als nur "Minimierung) mit dem Bestandnehmer Mobilfunkbetreiber im Bestandsvertrag, incl. Verpflichtung zur laufenden unabhängigen Überwachung (24h-Monitoring) u. ä. der Vereinbarungen und agiert nicht "hinter dem Rücken" der Betroffenen (und meist Gläubigen), sondern bindet diese in den Entscheidungsprozeß, zusammen mit vertrauensbildenden Maßnahmen (dazu gibt es seit langem PMI-Vorschläge), ein.

Ein Kirchturm hat zumindest den positiven Aspekt, dass er höher als die umliegenden Gebäude ist, frei steht, und die optische Bedrohung sowie das ästhetische Problem durch die Sender entfällt. Und wenn der Sender nicht in den Kirchturm kommt, kommt er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in dessen Nähe, weil sich bis dato noch immer ein alternativer Bestandsgeber, der dann meist gar nicht in Sache Expositionsminimierung mit sich verhandeln lässt, und ebenso "geheim" vorgeht, gefunden... und ich hoffe, dass auch Ihnen, Herr Dr. Tripes, hoffentlich klar ist, dass nur ein nicht-zustande-gekommener-Bestandsvertrag die Errichtung eines Mobilfunksenders effizient verhindert.... alles andere bedeutet lediglich eine Verlagerung des bestehen bleibenden Problems...

Die "ethischen Grundlagen" sollten dem Klosterneuburger Stift bekannt sein, jedenfalls habe ich dem Stift die entsprechenden kirchlichen Dokumente vor-und auch persönlich dargelegt, mich auch bereits vor geraumer Zeit an Mag. Sandriesser um "kirchliche Unterstützung" gewandt, weil ich die wirtschafliche Einstellung des Stiftes bereits im O-Ton seit 2005 kenne, und das Stift bereits seit Jahren einer der eifrigsten Mobilfunkstandortgeber ist, Ergebnis: Stifts-Aussage im ORF-TV-Interview...

Und nochmals: wenn nicht Kirche bzw. Stift, dann halt Privatgrund.... Standortverhinderung m.E. ist ein heeres aber unrealistisches Ziel, weil einerseits die Rechtsgrundlage fehlt, andererseits sich noch immer ein Grundstückseigentümer gefunden hat, der das Geld zu nehmen bereit war... und es unzählige Christen gibt, die das Mobiltelefon à gogo nutzen und damit selbst die Sender mitverursachen, die sie dann nicht neben ihren Häusern haben wollen und diese Menschen meist auch gar nicht hören wollen, dass zum Mobiltelefon an sich eine wesentliche klarere Datenlage vorliegt, wonach "Minimierung der Exposition" = wenig mobil telefonieren - Gebot der Stunde wäre .... Somit bleibt wieder nur:
Standortwahl im Konsens Gemeinde-Betreiber-Bürger, zusammen mit vertrauensbildenden Maßnahmen wie Expositionsminimierung (bereits in der Planungsphase) etc. etc., incl. laufender Expositionsüberwachung.... oder die Leute gewöhnen sich das Mobiltelefonieren und mobile Internetsurfen, Bilderlverschicken, etc. ab....

mfg
Eva Marsalek - PMI

P.S. *Seien Sie doch bitte so freundlich und schicken Sie mir die
Geschäftszahl des OGH-Urteils, aufgrund dessen die "Chancen aus nachbarrechtlicher Sicht, derartige Immissionen zu verhindern" so "sprunghaft angestiegen sind" - ref. Ihre Homepage.
Danke!*

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
, Kärnten, Verein, Gemeinnützig, Tripes

Recht: Unterschiedliche Sicht der Dinge

KlaKla, Freitag, 27.04.2007, 13:49 (vor 6347 Tagen) @ KlaKla

Sehr verehrte Frau Marsalik!

1) MMn trennt uns der Raum nicht; er verbindet vielmehr, wenn man dies akzeptieren kann. Trennung sehe ich als bloßes Konzept.

2) Meine Anfragen waren immer tel., bzw. elektronisch. Unterstützung vor Ort habe ich, wie Ihnen wohl bekannt, niemals begehrt. Habe ich mich also verhört oder verlesen, wenn Sie mir szt. bedeuteten, daß Sie für weitergehende Anfragen Honorar in Rechnung stellen müßten? (Ich verfüge noch über den diesbezüglichen Nachweis).

3) Unterschiedliche Anschauungen betr. "Bürgerwelle oder nicht" ??? sind mir nicht erinnerlich; bin aber dankbar, wenn Sie mir diese zumailen damit ich sie mir in Erinnerung rufen könnte.

5) Was die christliche Moral über ethischen Verdienst angeht, können Sie gerne aktuell im Archiv der Website risiko-elektrosmog nachlesen.

6) Ihre Aussage: " dass "kein Sender im Kirchturm", wie der Fall in Kierling wieder einmal drastisch vor Augen führt, das Problem an sich nicht löst, weil es eben neben Kirchen auch weitere Grundstückseigentümer gibt, egal ob nun Stift oder Private, die potentielle Alternativbestandgeber darstellen."
kann ich mit meiner Logik leider nicht nachvollziehen. Auch wenn ich einen Schwarzfahrer erwische, wird es sicherlich auch hinkünftig Schwarzfahrer - zu Lasten der Allgemeinheit - geben. Soll man deshalb die Schwarzfahrer, hier die Kirchturmsender, unbehelligt lassen???

7) Ihre Vision, wonach die Kirche nur höchste Kirchtürme - wie hoch müssen denn diese Ihrer geschätzten Meinung nach sein, damit sie im Dorfzentrum mit ihren versteckten Sendern keinen nachhaltigen Schaden anrichten können - zur Mobilfunkbestrahlung dienen sollten, in Ehren; haben Sie die TV-Sendung vom 28.2.2007, 20:15 Uhr gesehen? Glauben Sie danach noch immer ernsthaft, daß die Mobilfunklobby die von Ihnen intendierte Kooperation eingehen würde? Natürlich ist ganz klar,daß diese Lobby jedwede Möglichkeit suchen und ergreifen wird, um zu für sie geeigneten Standorten zu gelangen. Da jedoch die (kath.) Kirche in Österreich, trotz abnehmender Bewunderer, mächtige Worte spricht, ist dies doch immerhin ein Ansatzpunkt, ethisch gegen solche Standorte vorzugehen, und damit Zeichen zu setzen, wie dies etwa die westlichen Bischöfe Österreichs bereits tun.

8) Zu Ihrer Aussage, es fehle die Rechtsgrundlage (gemeint wohl zur Vermeidung der Errichtung von Mobilfunkstandorten), darf ich auf die Ihnen über Ihr ausdrückliches Ersuchen gestern zugemailte OGH-Entscheidung verweisen.
Damit brauche ich wohl auf Ihr diesbezügliches Argument nicht weiter einzugehen.

9) Über die offenkundige Dummheit vieler Menschen, die zwar mobil telefonieren wollen, oder glauben, dies zu müssen, andererseits jedoch keinen Mobilfunksender in Ihrer Nähe haben wollen - wie übrigens auch die Bosse der Mobilfunkobby - brauche ich wohl ebensowenig näher einzugehen.

10) Mit Ihren allerletzten Ausführungen betreffend die Einschränkung der Mobilfunkintensität insgesamt stimme ich jedoch vollkommen überein.

MfG
Erwin Tripes

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
Lobby

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