Obis Website ist gegenwärtig vom Netz (Elektrosensibilität)

H. Lamarr @, München, Montag, 24.11.2025, 23:27 (vor 3 Tagen) @ H. Lamarr

Obi sammelt unbeirrt weiter Spenden für seine beiden längst verloren gegangenen "Musterprozesse". Das wäre nicht weiter erwähnenswert, würde er den Besuchern seiner Website reinen Wein einschenken und unmissverständlich deutlich machen, dass sein Spendenaufruf retrospektiv ist, er beide Prozesse letztinstanzlich verloren hat und dennoch weiter um Spenden bittet, um die hohen Gerichtskosten abzustottern. Das aber tut er nicht. Er erweckt nach wie vor den Eindruck, als steckten beide Prozesse mit Erfolgsaussichten noch mitten im Verfahrensgang.
[...]
Juristisch betrachtet:
Ein solches Vorgehen könnte unter Umständen den Straftatbestand des Betrugs (§ 263 StGB) erfüllen, wenn jemand vorsätzlich durch Täuschung Spenden erschleicht, die unter anderen Voraussetzungen nicht geleistet worden wären. Auch zivilrechtlich könnte eine Rückforderung der Spenden möglich sein.

Die Website von Daniel Obi ist gegenwärtig vom Netz, die Domain ist jedoch nach wie vor vergeben. Dies kann folgendes bedeuten:

► Ein vorübergehendes technisches Problem mit der Website.
► Obi hat seinen Webauftritt aus juristischen Gründen vorläufig vom Netz genommen und stellt ihn verändert demnächst wieder ein.
► Obi hat seinen Auftritt dauerhaft vom Netz genommen und die Domain wird am Ende der Restlaufzeit wieder frei.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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