Mobilfunkbewilligungen: Don Quijotes jüngster Kampf (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Montag, 24.11.2025, 17:40 (vor 3 Tagen) @ H. Lamarr

André Masson, Physiklehrer im Ruhestand und anerkannter Wärmebildquerulant in der Schweiz, echauffiert sich auf der Gigaherz-Website, bei drei neu ausgeschriebenen Antennenprojekten in Langenthal verlange die Fachbehörde des Kantons Bern überraschenderweise keine Abnahmemessungen mehr an Omen (Orte mit empfindlicher Nutzung). Die zuständige kantonale Behörde kann, muss aber nicht, eine solche Abnahmemessung anordnen, wenn die berechnete Immission an einem Omen den Anlagengrenzwert (5 V/m) zu mehr als 80 Prozent ausschöpft.

Masson schildert bei Gigaherz einen neuen Fall in bunten Farben. Diesmal geht es um die "Kadi-Antenne" in seinem Wohnort Langenthal. Diese sei vom Stadtbauamt Langenthal bewilligt worden, obgleich man keine Ahnung mehr habe, ob das Projekt legal sei oder nicht – meint Masson. Aus seiner Sicht verlaufen Mobilfunk-Bewilligungen völlig chaotisch. Niemand habe mehr eine Ahnung, was legal sei, was illegal – bewilligt werde einfach alles. Und dann erzählt der Physiklehrer im Ruhestand ausführlich, was bei der Kadi-Antenne alles schiefgelaufen sein soll, angefangen bei einem vermurksten Standortdatenblatt über nicht beachtete Reflexionen bis hin zu einem unterschlagenen Stockwerk bei der Immissionsberechnung für ein Omen. Sollte das alles zutreffen, wohl jeder kann den Verdruss von Masson nachvollziehen.

Dennoch gilt mMn weiterhin die plausible Erklärung, warum die Behörden Masson am ausgestreckten Arm abhängen lassen. Denn selbst wenn alle seine Beanstandungen zutreffen sollten, kommt durch eine Untätigkeit der Behörden niemand zu Schaden. Die Anlagegrenzwerte sind eben keine Gefährdungswerte, deren Überschreitung für Anwohner gefahrbringend wäre, sondern es sind nur willkürlich festgesetzte Vorsorgewerte, deren geringe oder gelegentliche Überschreitung keine Gefahr mit sich bringt. Hat ein Behördenmitarbeiter diese Einstellung, hat Masson keine Chance.

Bekanntlich müssen außerhalb der Schweiz, wo keine Vorsorgewerte gelten, Menschen an Omen mit bis zu 61 V/m klarkommen und sie tun dies auch seit rd. 30 Jahren. Was ist also schon dabei, wenn Eidgenossen nicht mit 5,000 V/m befeldet werden, sondern mit 5,1 V/m oder mit 6 V/m oder meinetwegen mit 7,234 V/m? Genau, nichts ist dabei! Nur ein kleines bisschen weniger Vorsorge. Doch jetzt tritt ein Querulant auf den Plan, der mit einer Flut von Einsprachen immer wieder neu auf 5,000 V/m besteht. Da ist es mMn ebenfalls nachvollziehbar, dass die Behörden auf Durchzug schalten und Masson zum Rufer in der Wüste wird. Wobei ich die Wüste nicht nur in Langenthal verorte, sondern auch in Lanzenhäusern :-).

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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