Neuer Stuss von Budzinski in "Natur und Recht" (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 02.12.2017, 00:15 (vor 2530 Tagen)

https://link.springer.com/article/10.1007/s10357-017-3254-5

Online seit 15. November 2017, bisher 26 Downloads.

Selbstdarstellung des Objekts:

Natur und Recht
Zeitschrift für das gesamte Recht zum Schutze der natürlichen Lebensgrundlagen und der Umwelt
ISSN: 0172-1631 (Print) 1439-0515 (Online)
Description

Im Mittelpunkt der Zeitschrift Natur und Recht steht das gesamte Recht des ökologischen Natur- und Umweltschutzes. Darüber hinaus wird auch das Recht behandelt, das der Natur zusetzt: Dies sind vor allem das Bau- und Fachplanungsrecht. Auch das Immissionsschutz-, Abfall-, Wasser-, Bodenschutz- und Landesplanungsrecht gehören zum Themenspektrum der Natur und Recht, ebenso wie das umweltrelevante Jagd-, Fischerei-, Forst- und Landwirtschaftsrecht. Schließlich finden das Tierschutz- und Denkmalschutzrecht eine Plattform.

Kommentar: Natur und Schlecht. Das Recht, öffentlich Stuss verbreiten zu dürfen, erteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Urteil vom 25.8.1998, Nr 59/1997/843/1049. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit Budzinskis jüngster Arbeit erachte ich für unnötig, die Begründung dafür liefert der "Hintergrund".

Hintergrund
Würdigung von Bernd Irmfrid Budzinski im IZgMF-Forum
Verbrieftes Recht, öffentlich Stuss behaupten zu dürfen

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Springer, Verwaltungsrichter, Budzinski, Alarmmeldung


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