Quatsch mit Soße: Isabel Wilke überElisabeth K. vs. Lerchl (Allgemein)

Christopher, Mittwoch, 08.07.2015, 18:43 (vor 3411 Tagen) @ H. Lamarr

Das Ausmaß, in dem dieses Urteil hochgejubelt wird, hat mich dann doch überrascht.
Folgende Punkte möchte ich klarstellen (auch wenn mir klar ist, dass die Adressaten einen eher eigenwilligen Bezug zur Realität haben):
- Pressekammern treffen keine Aussage darüber, ob eine wissenschaftliche Studie gefälscht ist oder nicht. Sie sind weder dazu qualifiziert noch haben sie diese Aufgabe. Sie haben allein die Aufgabe zu urteilen, ob die Berichterstattung in den Medien im Rahmen der Gesetze erfolgt oder nicht. Einige erstinstanzliche Kammern haben sich dabei den Ruf erworben, sehr eigenwillig und klägerfreundlich zu urteilen - will sagen, dass ihre Urteile selten die nächste Instanz überleben. Hamburg ist eine davon.
- Das Urteil ist auch keine Aussage darüber, dass Lerchl die Assistentin verleumdet habe. Verleumdungsklagen werden an Strafgerichten geführt, die auch deutlich härtere Strafen verhängen können. Warum man sich nicht an die Staatsanwaltschaft gewendet hat, um die Straftat der angeblichen Verleumdung zu verfolgen, darf sich jeder selbst ausmalen. Vielleicht aus taktischen Gründen wegen zu geringer Erfolgsaussicht? Oder hat man es versucht und ist von der Staatsanwaltschaft heimgeschickt worden?
- Das einzige, was in dem Urteil steht ist in etwa Folgendes: Dem Angeklagten (und nur diesem) ist unter Androhung einer Strafe verboten, die Behauptung aufzustellen, die Klägerin hätte die Studie gefälscht. Nicht verboten ist die Aussage, dass die Studie an sich gefälscht ist, und nicht verboten ist weiterhin, wenn irgendein Anderer (Journalist oder Privatmann) die Anschuldigung wiederholt. Und wenn dieser Andere ein Presseerzeugnis mit anständiger Rechtsabteilung im Rücken hat, dürfte die Geschichte sicher nicht in der ersten Instanz enden, und mit einiger Wahrscheinlichkeit am Ende auch nicht mit einem Sieg der Klägerin. Ich gehe davon aus, die Klägerin (oder ihre Anwälte oder die im Hintergrund Agierenden) wußten das, sonst hätten sie bestimmt den Spiegel verklagt, der ja die gleiche Behauptung veröffentlicht hat - und das bestimmt mit größerer Breitenwirkung als das Laborjournal.

Sorry, wollt ich mir nur mal von der Seele schreiben. Diese Scheinheiligkeit ist manchmal schwer erträglich.

Tags:
Recht, Medien, Intrige, Verleumdung, Hamburg, Kampagne


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