Uffing: Vom Bürgerbegehren zum Bürgerentscheid (Medien)

Trebron, Dienstag, 18.02.2014, 15:27 (vor 3917 Tagen) @ KlaKla

[Hinweis Moderator: Titel geändert]

Aus der Gemeindeordnung für Bayern nach Wikipedia zitiert:
<< Innerhalb von einem Monat nach der Einreichung muss der Gemeinderat (Kreistag) über die Zulässigkeit des Begehrens entscheiden. >>
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgerbegehren_und_B%C3%BCrgerentscheid_in_Bayern

Nach positiver Prüfung, kann der Bürgerentscheid im den Pfingst-/Sommerferien statt finden. Da hat es H. Doll mit seinem Anliegen "Sind sie dafür, dass ein Mobilfunkmasten auf dem Grundstück Flur-Nr. 1264 (Nähe Friedhof) errichtet und dafür die erforderliche Umplanung durchgeführt wird?“ am schwierigsten. Wenn ich das richtig verstanden habe, muss er 20% der Wahlberechtigten Bürger aktivieren, wovon dann die Mehrzahl für sein Anliegen stimmen muss.
Den Hinweis auf Briefwahl sollte Doll dabei nicht vernachlässigen für all jene die zu der Zeit in Urlaub sind. Es ist davon auszugehen, dass die Gemeinde Uffing einen Flyer gegen den Bürgerentscheid in Umlauf bringt und/oder das Bürgerblatt nutzt.

Herr Doll muss 20% der Wahlberechtigten mobilisieren, die mit „Ja“ stimmen. Und außerdem auch noch die Mehrheit der sich an der Wahl Beteiligenden gewinnen. Wenn er eine satte Mehrheit bekommt, diese Mehrheit aber nicht 20% der Wahlberechtigten umfasst, ist der Bürgerentscheid gescheitert.
Wahltermine in den Schulferien und einseitige Stimmungsmache der Gemeinde wären ein billiger Grund, die Sache anzufechten. Die Gemeinde ist zur neutralen Abwicklung des Vorgangs verpflichtet.

Tags:
Bürgerentscheid, Bürgerbegehren


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