Verein "Schutz vor Strahlung": Unterschriftenaktion Antennenflut (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 11.01.2026, 15:06 (vor 4 Tagen) @ H. Lamarr

Die Postkartenaktion des Vereins "Schutz vor Strahlung" ist nur die Vorspeise gewesen. Jetzt blasen die eidgenössischen Mobilfunkgegner zum Sturm auf das "Antennenflutgesetz". Doch ganz egal ob kräftiger Sturm oder laues Lüftchen, "Schutz vor Strahlung" wird eine Bruchlandung erleben. Da bin ich mir sicher. Denn was die schweizerischen Mobilfunkgegner jetzt versuchen, haben schon vor einigen Monaten ihre französischen Gesinnungsfreunde auf die gleiche Weise vergeblich versucht.

Am 10. Januar 2026 zündete der Verein "Schutz vor Strahlung" die zweite Stufe und startete eine Unterschriftenaktion unter dem Schlachtruf "Das Antennenflut-Gesetz muss sofort gestoppt werden!". Der Verein gigaherz.ch sekundierte eilfertig noch am selben Tag, während diagnose-funk.ch und funkstrahlung.ch sich von den aufgeregten Mitstreitern nicht drängeln lassen und am heiligen Sonntag erst einmal die Sonne über dem Schnee genießen wollen.

Datenschutz klein geschrieben

[image]◄ Mit dem Original seines Aufmacherbilds (links) verstößt der Verein "Schutz vor Strahlung" mutmaßlich gegen den Datenschutz.


Mutmaßlich patzte "Schutz vor Strahlung" auch bei der Unterschriftenaktion, denn als Aufmacherbild zeigt der Verein einen ausgefüllten Unterschriftenbogen, auf dem die Namen und die Anschrift der Unterzeichner gut zu lesen sind. Das ist ein grober Verstoß gegen den Datenschutz, wie dieser 2006 auch der deutschen Wanderärztin und pensionierten Mobilfunkgegnerin Waldmann-Selsam passiert ist, als sie Krankheitsberichte von überzeugten Elektrosensiblen veröffentlichte und in den Texten stellenweise die Klarnamen der Betroffenen auftauchten. Wäre der von den Schweizern präsentierte Bogen ein Dummy, hätten sie dies vermerken müssen, was aber nicht der Fall ist.

Inhaltlich hat "Schutz vor Strahlung" aus meiner Sicht nach wie vor keine substanzielle Argumentation gegen das "Antennenflutgesetz" zu bieten. Der Verein bedient mit den Mitteln des Populismus lediglich in der Schweiz tief verankerter irrationaler Urängste gegen HF-EMF und er spekuliert offensichtlich darauf, der fachlich schwachen Argumentation mit vielen Unterschriften von aufgehetzten Eidgenossen doch noch Gewicht zu verleihen.

Warum "Schutz vor Strahlung" baden gehen wird

Aller Voraussicht nach wird der Verein mit seiner Strategie scheitern. Denn sein Vorgehen steht nur grundsätzlich mit den Spielregeln einer Demokratie in Einklang, welche eine Mobilisierung der "Massen" auch bei schwacher Argumentation zulassen. Doch bei der Art und Weise knickt der Verein ein. Damit meine ich nicht nur seine populistisch aufgeladene und irreführende Argumentation, sondern auch die Stoßrichtung. Es geht hier um eine Vernehmlassung, zu der nicht die breite Öffentlichkeit eingeladen ist, sondern aus gutem Grund fachlich informierte Kreise, darunter auch fünf Vereine der Mobilfunkgegner. Einer der eingeladenen Vereine versucht nun, seine anscheinend selbst erkannten Defizite in der Argumentation dadurch wettzumachen, indem er die uninformierte Öffentlichkeit in die Vernehmlassung mit einbindet. Und damit dies ganz in seinem Interesse verläuft, wird die Öffentlichkeit von ihm a) einseitig und b) verzerrt informiert. Die Behörden sind von diesem Meinungsbildungsprozess ausgeschlossen, die Öffentlichkeit kann somit nicht wählen zwischen zwei konkurrierenden Standpunkten, eine fundierte Meinungsbildung ist so ausgeschlossen.

Ganz egal wie viele Unterschriften "Schutz vor Strahlung" Ende März präsentieren wird, auf das "Antennenflutgesetz" werden sie sich mMn nicht auswirken, weil sie sich wegen oben genannter Gründe nicht auswirken dürfen. Der Verein kann dann, wenn er sich traut, den sauberen Rechtsweg gehen und versuchen, sein Ziel mit einer Volksabstimmung zu erreichen.

Von den Franzosen einfach abgeschaut

Was "Schutz vor Strahlung" derzeit in der Schweiz versucht, nämlich auf unqualifizierte Weise Druck auf ein demokratisches Verfahren der Meinungsbildung auszuüben, wurde erst im Herbst 2025 von französischen Mobilfunkgegnern praktiziert. Wahrscheinlich hat sich der schweizerische Verein davon inspirieren lassen. Auch in Frankreich ging es um eine Vernehmlassung (Konsultation), dort in der Frage, auf welchen Wert der Schwellenwert für atypische Messpunkte angehoben werden soll. Von den "interessierten Kreisen" trafen insgesamt rd. 6'040 Rückmeldungen bei der französischen Funknetzagentur ANFR ein, wovon rd. 5'670 auf das Konto organisierter Mobilfunkgegner gingen. Das muss man sich mal vorstellen, Mobilfunkgegner fluteten die Konsultation der französischen Behörden mit rd. 93 Prozent aller Rückmeldungen, wobei auch dort, wie jetzt bei den Schweizern, massenhaft vorformulierte Mustertexte zum Einsatz kamen. Allein der beliebteste der Mustertexte wurde 5'544-mal eingereicht.

Und was haben die französischen Anti-Mobilfunk-Vereine mit ihrer überwältigenden Aktion erreicht? Nichts. Der landesweit gültige Schwellenwert für atypische Messpunkte wurde in Frankreich wie ursprünglich geplant von 6 V/m auf 9 V/m angehoben.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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