Frage zu Grenzwerten (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 21.09.2006, 23:31 (vor 6496 Tagen) @ qq

Wenn jetzt also noch Anbieter C mit einer Basisstation kommen will und die Gesamt-Energie dann über x läge, könnte er das nur wenn alle anderen ihre emmitierte Energie dementsprechend drosseln.

So in etwa ist es ja auch in der Realität. Die BNetzA berücksichtigt bei der Vergabe der Standortbescheinigung für C auch die Feldeinwirkung von A und B mit einem Zuschlagfaktor für den Sicherheitsabstand um Station C herum, d. h. der Sicherheitsabstand bei C wird entweder größer, oder - wenn das nicht geht, die bewilligte max. Sendeleistung kleiner. Der Zuschlagsfaktor ist allerdings meist nur sehr klein (zweite Nachkommastelle 1,0X) weil die Felder von A und B am Emissionsort C i. A. keine nennenswerte Rolle mehr spielen verglichen mit der starken Emission von C. Defakto hat aber C als letzter sich A und B unterzuordnen, weil die zuvor schon da waren.

DECT, W-LAN und dergleichen spielen bei der Bemessung des Zuschlagfaktors jedoch keine Rolle - und da bin ich mir nicht sicher, ob dies nicht unzulässig ist. Zwar haben DECT und W-LAN im Vergleich zu Mobilfunk-Basisstationen (BTS) nur winzige Sendeleistungen - dafür komme ich aber auch beliebig nahe an die Antennen heran. Ebenso wird mMn nicht berücksichtigt, dass am Rand des Sicherheitsabstands einer BTS ja einer sein Handy verwenden kann. Das kann dann im schlimmsten Fall mit 2 W Spitzenleistung senden, so dass bei Hinzunahme der BTS-Immission der Grenzwert überschritten werden könnte. Ist zwar nur ein hypothetischer Fall, der in der Praxis kaum vorkommen dürfte, beruhigend ist dies aber nicht, weil's für die Zeitspanne von Telefonaten ein undefinierter Gefahrenzustand ist.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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