Mosgöller in trouble (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 28.03.2023, 14:02 (vor 599 Tagen) @ Alexander Lerchl

Trotz erfolgter Zustellung der Einstweiligen Verfügung ist besagter Beitrag in YouTube nach wie vor verfügbar. Herr Mosgöller wird die Konsequenzen seines Tuns sicherlich überblicken. Das wird teuer.

Das Video ist auch heute noch unverändert abrufbar. Was ist da los, ist eine Einstweilige Verfügung ein zahnloser Tiger? Auf Nachfrage ließ Alexander Lerchl mich kurz und schmerzlos wissen: Der Ordnungsmittelantrag wurde bereits eingereicht, die Tatsache, dass der Beitrag weiterhin abrufbar ist, wird im Rahmen der Beurteilung eines angemessenen Ordnungsmittels berücksichtigt.

Die Mühlen der Justiz mahlen, doch sie mahlen langsam ... :-).

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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