Schweiz: Internet-Grundversorgung mit 80 Mbit/s angestrebt (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 27.08.2020, 23:48 (vor 1400 Tagen)

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen im Schweizer Nationalrat möchte die Grundversorgung der Bevölkerung mit Breitbandinternetzugang gerne auf ein Niveau von mindestens 80 Megabit pro Sekunde anheben (Motion 20.3915). Doch der Bundesrat hält dagegen:

[...] Der Bundesrat beobachtet die Situation laufend und passt den Umfang der Grundversorgung regelmässig an. So wurde die Mindestübertragungsrate zuletzt am 1. Januar 2020 auf 10 Mbit/s angehoben. Damit liegt die Schweiz punkto Grundversorgung bereits heute an der europäischen Spitze. Diese garantierte Leistung ist ausreichend um Dienste wie z. B. Email, Telefonie, Videotelefonie, Videostreaming, Informationsplattformen, Online Banking, Onlineshopping, Social Medias oder Web-Browsing nutzen zu können. Die im Rahmen der Grundversorgung zu ermöglichende Teilnahme am wirtschaftlichen und sozialen Leben ist damit sichergestellt.

Im Rahmen der langfristig ausgelegten Grundversorgung Abhilfe für Ausnahmesituationen wie den Corona-Lockdown schaffen zu wollen, würde dem Sinn und Zweck der entsprechenden Bestimmungen im Fernmeldegesetz zuwiderlaufen und zu Fehlanreizen führen. Zudem hat sich während des Lockdown gezeigt, dass etwa Homeoffice und Homeschooling mit einer Übertragungsrate von 10 Mbit/s in den meisten Fällen problemlos möglich waren.

Ein staatlich vorgeschriebener flächendeckender Netzausbau mit einer Leistung von mind. 80 Mbit/s wäre weit mehr als die in der Grundversorgung angestrebte Bereitstellung von Grundleistungen und käme einem massiven Eingriff in den Wettbewerb gleich, mit Auswirkungen auf die kommerziellen Angebote. Die voraussichtlich hohen ungedeckten Kosten einer entsprechend ausgebauten Grundversorgung müssten nach den geltenden Regeln über einen Grundversorgungsfonds abgegolten werden, welcher von allen Marktteilnehmenden zu alimentieren ist. Die Mitbewerber der Grundversorgungsanbieterin gerieten damit doppelt unter Druck, indem sie den Ausbau der Grundversorgung finanzieren müssten und durch die ausgebauten Grundversorgungsleistungen gleichzeitig konkurrenziert würden.

Die Kosten des in der Motion geforderten Ausbaus der Grundversorgung wären beträchtlich. Gemäss einer Studie des BAKOM hätte der Ausbau eines leitungsgebundenen Hochbreitbandnetzes Investitionen von mind. 3.6 Mia CHF zur Folge.

Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass beim Bau eines flächendeckenden Fernmeldenetzes mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mind. 80 Mbit/s vermehrt sog. alternative Anschlusstechnologien (Mobilfunk oder Satellit) eingesetzt werden müssten, da ein leitungsgebundener Ausbau innerhalb der gesetzten Frist gar nicht realisiert werden könnte.

Zusammenfassend stellt die Grundversorgung gegenwärtig kein geeignetes Mittel zur Erfüllung der im Rahmen der Motion eingereichten Forderung nach einem garantierten Leistungsniveau von mindestens 80 Mbit/s dar.

Jetzt muss zuerst der Nationalrat entscheiden, welchem der beiden Argumentationsgegner er folgen möchte.

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Schweiz, Netzausbau, Nationalrat, Homeoffice, Homeschooling

RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum